Juliane Eichler
Director Legal Department, Attorney at Law Legal Services
+1 (212) 584-9737 legalservices@gaccny.comDie Einhaltung der US-Zollvorschriften ist für deutsche Unternehmen im grenzüberschreitenden Handel essenziell. Wir bieten praxisnahe Beratung zu:
Für die Teilnahme an bundesfinanzierten Infrastrukturprojekten ist die strikte Einhaltung der Buy America-Vorschriften erforderlich. Wir unterstützen deutsche Unternehmen bei:
Ob bei der Einfuhr von Waren oder der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen: Wir helfen Ihnen, Compliance-Risiken zu minimieren und regulatorische Anforderungen effizient zu erfüllen.
Die Rechtsabteilung der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York (AHK USA – New York) erteilt Auskunft zu allgemeinen Rechtsfragen und den rechtlichen Rahmenbedingungen, welche den Wirtschaftsverkehr zwischen Deutschland und den USA betreffen.
Beim Tätigen von Geschäften im internationalen Wirtschaftsraum ist das Wissen um die Rechtslage des anderen Landes unumgänglich. Wir beantworten allgemeine Rechtsanfragen und bieten Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen u. a. zu folgenden Themengebieten:
Beachten Sie bitte bei allen allgemeinen Rechtsanfragen, dass die AHK USA – New York eine Gesellschaft nach US-amerikanischem Recht ist, die Auskünfte über den deutsch-amerikanischen Handel erteilt. Dabei handelt es sich um keinen verbindlichen Rechtsrat. Wir bieten vielmehr eine allgemeine Beratung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen an, für deren inhaltliche Richtigkeit keine Haftung übernommen werden kann. In einigen Fällen ist es daher unerlässlich, einen hiesigen Rechtsanwalt einzuschalten. Wir helfen gerne bei dessen Vermittlung, um Ihre Fragen zu Recht & Steuern zu beantworten.
Die Rechtsabteilung der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York (AHK USA – New York) hilft deutschen Unternehmen bei dem Ausfüllen des Formulars "W8BEN-E" der U.S.-Steuerbehörde IRS.
Viele deutsche Unternehmen werden derzeit vermehrt von US-Geschäftspartnern aufgefordert, das Formular "W8BEN-E" der U.S.-Steuerbehörde (IRS) auszufüllen. Wird das Formular nicht ausgefüllt, besteht die Gefahr, dass der U.S.-Geschäftspartner eine 30%-ige Quellensteuer einbehält oder das Geschäft erst gar nicht zustande kommt.
Wir unterstützen jeden Tag etliche deutsche Unternehmen bei dem korrekten Ausfüllen des W8BEN-E!
Denn viele Unternehmen sind mit dem Ausfüllen des W8BEN-E – verständlicherweise – überfordert, da das Formular relativ unübersichtlich und schwer verständlich ist.
Wir sorgen dafür, dass Sie unkompliziert und schnell ein einwandfreies W8BEN-E erhalten! Auch Privatpersonen, die das sogenannte „W8BEN“ ausfüllen stehen wir selbstverständlich gerne umfassend zur Seite.
Sofern Sie Unterstützung bei der Erstellung des "W8BEN-E" benötigen, melden Sie sich gerne jederzeit bei der Rechtsabteilung der AHK USA – New York!
Die Rechtsabteilung der AHK USA - New York unterstützt Firmengründungen deutscher Unternehmer in den USA.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Mit dem Inkasso Service USA hilft die Rechtsabteilung der AHK USA - New York deutschen und US-amerikanischen Unternehmen wie auch Privatpersonen erfolgreich beim Einzug fälliger Forderungen gegenüber säumigen Schuldnern in den USA bzw. Deutschland.
Im Rahmen unseres Inkasso Services USA vertreten wir den Gläubiger außergerichtlich in allen Korrespondenzen und Verhandlungen mit dem Schuldner. In den meisten Fällen genügt dabei bereits unsere Präsenz vor Ort und die Stellung als Handelskammer, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Wenn Sie nicht wissen, wo sich Ihr Schuldner in den USA aufhält, so unterstützen wir Sie bei der Ermittlung seiner Anschrift bzw. seines Verbleibs.
Sollte sich während des Inkassoverfahrens herausstellen, dass eine gerichtliche Geltendmachung der Forderung geboten ist, bieten wir als Bestandteil unseres Inkasso Services USA Unterstützung bei der Suche nach einem deutschsprachigen US-Rechtsanwalt, der sich auf das betreffende Rechtsgebiet spezialisiert hat und am zuständigen Gerichtsort zugelassen ist.
Befindet sich der Schuldner bereits im Insolvenzverfahren, so begleiten wir den Gläubiger von der Forderungsanmeldung bis zum Abschluss des Verfahrens.
Die AHK USA - New York bietet deutschen und US-amerikanischen Unternehmen Unterstützung bei der außergerichtlichen Streitbeilegung.
Mediation – Die Alternative zum Gerichtsverfahren
Das Wirtschaftsleben birgt viel Raum für Konflikte, aber auch verschiedene Möglichkeiten der Konfliktlösung. Neben dem staatlichen Gerichtsverfahren stellt die Wirtschaftsmediation einen Weg dar, Streitigkeiten mit Geschäftspartnern, Kunden oder zwischen Mitarbeitern im eigenen Unternehmen schnell, kostengünstig und imageschonend beizulegen.
Ein Mediationsverfahren kann in jedem Konfliktstadium geführt werden, selbst wenn bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist. Die Mediation zeichnet sich dadurch aus, dass die Konfliktparteien freiwillig, eigenverantwortlich und mit Unterstützung eines unparteiischen Dritten (dem sog. Mediator) versuchen, eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts zu finden. Dadurch erhalten sich die Parteien eine reale Perspektive um auch in Zukunft weiter geschäftlich zusammenarbeiten zu können.
Mediationsverfahren der AHK USA – New York
Gerne unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Konfliktlösung.
Ihre Vorteile im Überblick
Die AHK USA - New York fungiert für deutsche Unternehmen als US-Agent gegenüber der FDA und berät Sie in allen Fragen zum Thema FDA-Registrierung und Transportankündigung.
Die U.S. Food and Drug Administration (FDA) ist die behördliche Lebensmittelüberwachung und Arzneimittelbehörde der Vereinigten Staaten. Sie ist dem Gesundheitsministerium unterstellt und für den Schutz der öffentlichen Gesundheit in den USA zuständig. Zu diesem Zweck kontrolliert sie u. a. die Sicherheit bzw. Wirksamkeit von Lebensmitteln und Tiernahrung („Food“), Medikamenten („Drugs“) sowie medizintechnischen Geräten („Medical Devices“). Die Kontrolle erstreckt sich dabei nicht nur auf in den USA hergestellte Produkte, sondern auch auf importierte Waren.
Registrierungspflicht
Grundsätzlich müssen sich alle Unternehmen, welche die genannten Produkte auf den US-Markt bringen wollen, bei der FDA registrieren. Die Registrierung kann auf der Internetseite der FDA vom Unternehmen selbst durchgeführt werden.
U.S. Agent
Im Rahmen der Registrierung müssen ausländische Unternehmen einen sog. U.S. Agent angeben, welcher der FDA als direkter Ansprechpartner zur Verfügung steht und über einen ständigen Sitz in den USA verfügt.
Die AHK USA – New York übt diese Funktion bereits seit mehreren Jahren für deutsche Unternehmen aus. Durch unseren U.S. FDA Agent Service, eine Dienstleistung im Rahmen der Servicemarke DEinternational, profitieren Unternehmer von unserem umfangreichen Wissen im Hinblick auf sämtliche Fragen bezüglich der FDA-Registrierung sowie unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit der US-Behörde – die ideale Unterstützung auf dem Weg zu einem erfolgreichen Exportgeschäft!
Transportankündigung („Prior Notice“)
Zusätzlich zur Registrierung bei der FDA müssen Unternehmen, die Lebensmittel in die USA importieren, die Behörde im Voraus über den einzelnen Warentransport informieren. Diese Ankündigung („Prior Notice“) erfolgt ebenfalls über die Internetseite der Behörde und muss u. a. eine Beschreibung des Artikels, den Namen von Hersteller und Spediteur, das Ursprungsland des Artikels sowie den geplanten Zollhafen zum Eintritt in die USA beinhalten.
Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen nur als allgemeine Anleitung. Sie sind keinesfalls abschließend und dienen nicht als Ersatz für eine spezifische rechtliche Beratung. Wir sind selbstverständlich bemüht, die Informationen auf dieser Seite immer auf dem neuesten Stand zu halten, Irrtümer lassen sich jedoch nicht gänzlich ausschließen.
Die Rechtsabteilung der AHK USA - New York bietet unterstützende Begleitung zu Ihren Geschäftsterminen an.
Die persönliche Begegnung mit Ihren US-amerikanischen Geschäftspartnern ist der optimale Ausgangspunkt für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit. Um eine reibungslose und interessengerechte Verständigung zu gewährleisten, begleiten Sie unsere zweisprachigen Mitarbeiter der Rechtsabteilung zu Ihren Terminen mit z.B.:
AHK New York Webinarreihe – das virtuelle Seminar – Start der Webinarreihe mit dem Vortrag Doing Business – Dos and Don’ts
Ohne rechtliche Kenntnisse und solche über die kulturellen Unterschiede zwischen Deutschland und den USA ist der erfolgreiche Einstieg von Unternehmen in den US-Markt nahezu undenkbar. Ziel unserer Webinar-Reihe „Geschäftspraxis USA“ ist es, am US-Markt interessierten deutschen Unternehmen erste Informationen zu geben, wie diese erfolgreich in den US-Markt eintreten können und wie die Deutsch-Amerikanische Handelskammer dabei Unterstützung leisten kann.
Die Webinare werden folgende Themen abdecken:
Dabei können Sie sich bequem und zeitlich unabhängig an Ihrem Laptop oder Computer über Ihren Webbrowser sowie mittels Telefon zuschalten. Sie hören und sehen unsere Präsentation. Rückfragen können Sie per Mikrofon oder über das Chatsystem stellen und bei Bedarf ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.
Dauer: ca. 30 Minuten mit anschließender Q&A Session
Kosten: 80 Euro
Bei Interesse und für die Zusendung konkreter Termine und zusätzlicher Informationen über unsere Webinarreihe klicken Sie bitte hier.
Die AHK USA – New York bietet ferner Bonitätsauskünfte an, durch die Sie die Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit Ihrer potentiellen Geschäftspartner prüfen, vergleichen und die Vertragsmodalitäten dementsprechend anpassen können.
Die AHK USA - New York unterstützt Sie bei der Ermittlung von Anschriften und Personen mit Aufenthalt in den USA.
Allgemeines
In den USA gibt es weder eine polizeiliche Meldepflicht noch ein amtliches Verzeichnis (Melderegister), in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt von Personen erfasst wird. Die Ermittlung von Anschriften und Personenaufenthalten gestaltet sich daher in der Regel sehr schwierig.
Gleichwohl ist eine Anschriften- oder Aufenthaltsermittlung nicht unmöglich. In Zusammenarbeit mit einem Auskunfts- und Detektivbüro unterstützt Sie die Rechtsabteilung der AHK USA – New York gerne bei der Lokalisierug von Personen bzw. der Ermittlung von Anschriften.
Die AHK USA - New York bietet Unterstützung bei der Einholung von Unternehmenszertifikaten an.
Company Certificates
In den Vereinigten Staaten gibt es kein öffentliches Verzeichnis, das dem kontinentaleuropäischen Handelsregister entspricht. Es ist daher nicht möglich, ein Dokument zu erhalten, welches die gleiche Beweis-, Kontroll- sowie Schutzfunktion erfüllt und die gleiche Publizitätswirkung entfaltet wie der deutsche Handelsregisterauszug.
Die einzelnen US-Bundesstaaten führen indes Gesellschaftsregister, aus denen verschiedene Unternehmensauskünfte in Form von Zertifikaten erteilt werden können. Neben einer Abschrift der Gründungsurkunde des US-amerikanischen Unternehmens (sog. Articles of Incorporation) ist es auch möglich, ein sog. Certificate of Good Standing zu erhalten. In dieser Urkunde wird versichert, dass eine Gesellschaft an einem bestimmten Datum nach dem Recht des jeweiligen Bundesstaates gegründet und ordentlich eingetragen wurde und seitdem regelmäßig Konzessionssteuern gezahlt hat.
Auskunft & Beratung zu internationale Standards, Normen & technische Regelwerke.
Die Rechtsabteilung der AHK USA – New York erteilt in Zusammenarbeit mit dem Beuth Verlag, einer Tochtergesellschaft des DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Auskünfte über nationale, europäische und internationale Standards, Normen und technische Regelwerke.
Ziel der Beratung ist es, deutschen Unternehmen, die in den USA produzieren möchten und US-amerikanischen Unternehmen, die den Markteintritt in Deutschland planen, eine konkrete Auflistung der einschlägigen gültigen Dokumente zu übermitteln und die Auswahl der anzuwendenden technischen Regeln zu erleichtern.
Die Beratung erfolgt sowohl im Rahmen unserer Firmengründungsberatung als auch für bereits am Markt etablierte Unternehmen, die sich über ihren Normenbedarf informieren wollen.
Für deutsche Rechtsreferendare besteht die Möglichkeit, einen Teil ihres juristischen Vorbereitungsdienstes in der Rechtsabteilung der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York zu absolvieren.
Die Justizausbildungs- und Prüfungsordnungen (JAPO) der Bundesländer legen fest, ob Sie Ihre Wahl-, Wahlpflicht-, Anwalts- oder Verwaltungsstation bei einer deutschen Auslandshandelskammer absolvieren können. In Zweifelsfällen sollten sich interessierte Bewerber vorab direkt an die für die Referendarausbildung des jeweiligen Bundeslandes zuständigen Ausbildungsstellen (OLG) wenden. Die Referendare sind für die Anerkennung ihrer Station selbst verantwortlich.
Aufgabenprofil
Im Rahmen der Arbeitsgebiete der AHK USA – New York erhalten die Rechtsreferendare insbesondere Einblick in das deutsche und US-amerikanische Wirtschaftsrecht und unterstützen die Rechtsabteilung bei der Beantwortung allgemeiner Rechtsanfragen u. a. aus folgenden Bereichen: allgemeines Zivilrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuer-, Zoll-, Arbeits- und Aufenthaltsrecht sowie Produkthaftungsrecht.
Des Weiteren lernen die Referendare den Ablauf einer Firmengründung in den USA kennen und unterstützen den Inkasso-Service der AHK USA – New York.
Dauer der Ausbildung
Stationen bei der AHK USA – New York dauern in der Regel drei bis vier Monate. In einem kürzeren Zeitraum ist eine sinnvolle Einarbeitung und Mitarbeit im Rahmen einer Ausbildung kaum zu erreichen.
Voraussetzungen, einzureichende Unterlagen und Bewerbungsfrist
Die Arbeitssprache der AHK USA – New York ist überwiegend Deutsch. Aufgrund der häufigen externen Kommunikation mit US-amerikanischen Behörden, Unternehmen und Kunden sollten Bewerber über gute Englischkenntnisse verfügen. Interesse an der Bearbeitung von Rechtsfragen mit wirtschaftlichem Bezug wird ebenso vorausgesetzt wie die Fähigkeit, sich an die Lebens- und Arbeitsbedingungen im Ausland anzupassen.
Bewerber sollten den juristischen Vorbereitungsdienst bereits angetreten oder eine entsprechende Zusage erhalten haben. Die Bewerbung ist unter Angabe des genauen Ausbildungszeitraums per E-Mail mit den üblichen Unterlagen (dt. Anschreiben und tabellarischer Lebenslauf) an legalservices(at)gaccny.com zu richten.
Vergabe der Ausbildungsplätze
Die Ausbildungsplätze werden ca. zwölf Monate vor Beginn der Station vergeben. Später eingehende Bewerbungen können in der Regel keine Berücksichtigung finden. Erfolgreiche Bewerber werden telefonisch benachrichtigt. Im Falle einer Absage erhalten die Bewerber eine Benachrichtigung per E-Mail.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Anfragen zum Stand des Bewerbungsverfahrens nicht beantworten können.
Vergütung
Die Rechtsreferendare bleiben während der Ausbildungsstation in der Rechtsabteilung der AHK USA – New York Landesbedienstete und werden weiter durch die jeweilige Landeskasse besoldet. Die AHK USA – New York leistet keine zusätzliche Vergütung. Anträge auf Kaufkraftausgleich oder Erstattung von Reisekosten sind an die zuständigen Stellen des jeweiligen Bundeslandes zu richten.
Visum
Referendare benötigen für die Dauer ihrer Station in den USA ein J-1 Visum, bei dessen Beantragung die AHK USA – New York behilflich ist und für welches sie die Kosten übernimmt.
Unterkunft
Die AHK USA – New York kann weder Unterkünfte zur Verfügung stellen noch vermitteln. Gerne lassen wir Ihnen jedoch unsere umfangreiche Housing List mit Unterkunftsadressen und hilfreichen Links für die Zimmer- bzw. Wohnungssuche in New York zukommen.
Die AHK USA - New York ist, zusammen mit anderen AHKs, Kooperationspartner des neuen Business Law Magazine. Das Online-Magazin berichtet 4-mal jährlich praxisorientiert über wichtige Themen des deutschen unternehmensrelevanten Rechts in englischer Sprache.
Das Business Law Magazine richtet sich an Unternehmensjuristen, Geschäftsführer, Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte aus aller Welt, die durch Ihre Tätigkeit mit der deutschen Wirtschaft verbunden sind. In den Artikeln wird praxisorientiert den wichtigsten Fragen des deutschen und internationalen Wirtschaftsrechts nachgegangen. Erfahrene Juristen berichten darin über relevante Themen in den Bereichen Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Compliance, Gewerblicher Rechtsschutz und IT.
Das Business Law Magazine ist eine gemeinsame Publikation des F.A.Z. Instituts, einem Mitglied der F.A.Z.-Verlagsgruppe, und German Law Publishers. Es ist Teil der Produktfamilie Deutscher AnwaltSpiegel. Die AHKs in New York, Atlanta, Chicago, Toronto, Tokio, Abu Dhabi, Dubai und Sao Paulo unterstützen das Magazin als Kooperationspartner. Renommierte nationale und internationale Kanzleien liefern als strategische Partner Beiträge zum Magazin. Die Autorenschaft des Magazins arbeitet zudem eng mit dem Fachbeirat zusammen, welches aus wirtschaftsrechtlichen Experten besteht.
Die Deutsch-Amerikanische Handelskammer in New York ist Kooperationspartner des Deutschen AnwaltSpiegel – Das Online-Magazin für Recht, Wirtschaft und Steuern.
Deutscher AnwaltSpiegel & DisputeResolution
Der Deutsche AnwaltSpiegel ist ein Online-Magazin, das sich an die Unternehmenspraxis sowie an den Rechts- und Steuermarkt richtet. Namhafte Autoren aus der Anwaltschaft, aber auch aus Unternehmen sowie nicht zuletzt praxisorientierte Wissenschaftler berichten über das gesamte unternehmensrelevante Recht.
Ebenfalls Teil der Produktfamilie Deutscher AnwaltSpiegel ist das Online-Magazin DisputeResolution, das sich an die Unternehmens- und Verbandspraxis, den Rechtsmarkt sowie die Justiz richtet. Namenhafte Autoren aus der Anwaltschaft, aus Schiedsinstitutionen und Unternehmen sowie praxisorientierte Wissenschaftler berichten über die gesamte Bandbreite der gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten. Grenzüberschreitende und internationale Fragestellungen werden dabei immer berücksichtigt.
Der Deutsche AnwaltSpiegel und DisputeResolution sind Gemeinschaftspublikationen vom F.A.Z.-Institut, einem Unternehmen der F.A.Z.-Verlagsgruppe, und dem juristischen Fachverlag German Law Publishers. Ziel und Anspruch ist es, den Lesern praxisrelevante und aktuelle Themen vorzustellen, die für ihre berufliche Tätigkeit wichtig sind. Um dies zu erreichen, wurden eine Reihe von namhaften strategischen Partnern – alles renommierte nationale und internationale Sozietäten – gewonnen, die ihr umfassendes fachliches Know-how im AnwaltSpiegel zur Verfügung stellen.
Unter der AHK-Servicemarke DEinternational finden deutsche Unternehmen weltweit professionelle Beratung und Unterstützung für den erfolgreichen Auf- und Ausbau ihrer Geschäftsaktivitäten im Ausland. Die AHKs verfügen über langjährige Erfahrungen auf den Auslandsmärkten und stehen Unternehmen als zuverlässiger Partner bei der Geschäftsanbahnung zur Seite. Sie bilden eine Brücke zwischen den Märkten und Kulturen, die Mitarbeiter sind stets zweisprachig und kennen die Chancen und Risiken für Ihr Exportgeschäft.
Director Legal Department, Attorney at Law Legal Services
+1 (212) 584-9737 legalservices@gaccny.comDirector of Strategic Growth | Senior Legal Advisor & Economic Analyst Legal Services
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