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Recht & Steuern

Die Rechtsabteilung der AHK USA – New York bietet Unternehmen vielfältige Unterstützung bei der Abwicklung von Geschäften zwischen Deutschland und den USA.

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Auskünfte

Bonitätsauskünfte

Die AHK USA – New York bietet ferner Bonitätsauskünfte an, durch die Sie die Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit Ihrer potentiellen Geschäftspartner prüfen, vergleichen und die Vertragsmodalitäten dementsprechend anpassen können.

Anschriften- oder Aufenthaltsermittlung in den USA

Die AHK USA - New York unterstützt Sie bei der Ermittlung von Anschriften und Personen mit Aufenthalt in den USA.

Allgemeines
In den USA gibt es weder eine polizeiliche Meldepflicht noch ein amtliches Verzeichnis (Melderegister), in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt von Personen erfasst wird. Die Ermittlung von Anschriften und Personenaufenthalten gestaltet sich daher in der Regel sehr schwierig.

Gleichwohl ist eine Anschriften- oder Aufenthaltsermittlung nicht unmöglich. In Zusammenarbeit mit einem Auskunfts- und Detektivbüro unterstützt Sie die Rechtsabteilung der AHK USA – New York gerne bei der Lokalisierug von Personen bzw. der Ermittlung von Anschriften.

Unternehmensauskünfte

Die AHK USA - New York bietet Unterstützung bei der Einholung von Unternehmenszertifikaten an.

Company Certificates
In den Vereinigten Staaten gibt es kein öffentliches Verzeichnis, das dem kontinentaleuropäischen Handelsregister entspricht. Es ist daher nicht möglich, ein Dokument zu erhalten, welches die gleiche Beweis-, Kontroll- sowie Schutzfunktion erfüllt und die gleiche Publizitätswirkung entfaltet wie der deutsche Handelsregisterauszug.

Die einzelnen US-Bundesstaaten führen indes Gesellschaftsregister, aus denen verschiedene Unternehmensauskünfte in Form von Zertifikaten erteilt werden können. Neben einer Abschrift der Gründungsurkunde des US-amerikanischen Unternehmens (sog. Articles of Incorporation) ist es auch möglich, ein sog. Certificate of Good Standing zu erhalten. In dieser Urkunde wird versichert, dass eine Gesellschaft an einem bestimmten Datum nach dem Recht des jeweiligen Bundesstaates gegründet und ordentlich eingetragen wurde und seitdem regelmäßig Konzessionssteuern gezahlt hat.

Internationale technische Regelwerke

Auskunft & Beratung zu internationale Standards, Normen & technische Regelwerke.

Die Rechtsabteilung der AHK USA – New York erteilt in Zusammenarbeit mit dem Beuth Verlag, einer Tochtergesellschaft des DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Auskünfte über nationale, europäische und internationale Standards, Normen und technische Regelwerke.

Ziel der Beratung ist es, deutschen Unternehmen, die in den USA produzieren möchten und US-amerikanischen Unternehmen, die den Markteintritt in Deutschland planen, eine konkrete Auflistung der einschlägigen gültigen Dokumente zu übermitteln und die Auswahl der anzuwendenden technischen Regeln zu erleichtern.

Die Beratung erfolgt sowohl im Rahmen unserer Firmengründungsberatung als auch für bereits am Markt etablierte Unternehmen, die sich über ihren Normenbedarf informieren wollen.

Karriere

Juristischen Vorbereitungsdienst | Referendaritat

Für deutsche Rechtsreferendare besteht die Möglichkeit, einen Teil ihres juristischen Vorbereitungsdienstes in der Rechtsabteilung der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York zu absolvieren.

Die Justizausbildungs- und Prüfungsordnungen (JAPO) der Bundesländer legen fest, ob Sie Ihre Wahl-, Wahlpflicht-, Anwalts- oder Verwaltungsstation bei einer deutschen Auslandshandelskammer absolvieren können. In Zweifelsfällen sollten sich interessierte Bewerber vorab direkt an die für die Referendarausbildung des jeweiligen Bundeslandes zuständigen Ausbildungsstellen (OLG) wenden. Die Referendare sind für die Anerkennung ihrer Station selbst verantwortlich.

Aufgabenprofil
Im Rahmen der Arbeitsgebiete der AHK USA – New York erhalten die Rechtsreferendare insbesondere Einblick in das deutsche und US-amerikanische Wirtschaftsrecht und unterstützen die Rechtsabteilung bei der Beantwortung allgemeiner Rechtsanfragen u. a. aus folgenden Bereichen: allgemeines Zivilrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuer-, Zoll-, Arbeits- und Aufenthaltsrecht sowie Produkthaftungsrecht.

Des Weiteren lernen die Referendare den Ablauf einer Firmengründung in den USA kennen und unterstützen den Inkasso-Service der AHK USA – New York.

Dauer der Ausbildung
Stationen bei der AHK USA – New York dauern in der Regel drei bis vier Monate. In einem kürzeren Zeitraum ist eine sinnvolle Einarbeitung und Mitarbeit im Rahmen einer Ausbildung kaum zu erreichen.

Voraussetzungen, einzureichende Unterlagen und Bewerbungsfrist
Die Arbeitssprache der AHK USA – New York ist überwiegend Deutsch. Aufgrund der häufigen externen Kommunikation mit US-amerikanischen Behörden, Unternehmen und Kunden sollten Bewerber über gute Englischkenntnisse verfügen. Interesse an der Bearbeitung von Rechtsfragen mit wirtschaftlichem Bezug wird ebenso vorausgesetzt wie die Fähigkeit, sich an die Lebens- und Arbeitsbedingungen im Ausland anzupassen.

Bewerber sollten den juristischen Vorbereitungsdienst bereits angetreten oder eine entsprechende Zusage erhalten haben. Die Bewerbung ist unter Angabe des genauen Ausbildungszeitraums per E-Mail mit den üblichen Unterlagen (dt. Anschreiben und tabellarischer Lebenslauf) an legalservices(at)gaccny.com zu richten.

Vergabe der Ausbildungsplätze
Die Ausbildungsplätze werden ca. zwölf Monate vor Beginn der Station vergeben. Später eingehende Bewerbungen können in der Regel keine Berücksichtigung finden. Erfolgreiche Bewerber werden telefonisch benachrichtigt. Im Falle einer Absage erhalten die Bewerber eine Benachrichtigung per E-Mail.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Anfragen zum Stand des Bewerbungsverfahrens nicht beantworten können.

Vergütung
Die Rechtsreferendare bleiben während der Ausbildungsstation in der Rechtsabteilung der AHK USA – New York Landesbedienstete und werden weiter durch die jeweilige Landeskasse besoldet. Die AHK USA – New York leistet keine zusätzliche Vergütung. Anträge auf Kaufkraftausgleich oder Erstattung von Reisekosten sind an die zuständigen Stellen des jeweiligen Bundeslandes zu richten.

Visum
Referendare benötigen für die Dauer ihrer Station in den USA ein J-1 Visum, bei dessen Beantragung die AHK USA – New York behilflich ist und für welches sie die Kosten übernimmt.

Unterkunft
Die AHK USA – New York kann weder Unterkünfte zur Verfügung stellen noch vermitteln. Gerne lassen wir Ihnen jedoch unsere umfangreiche Housing List mit Unterkunftsadressen und hilfreichen Links für die Zimmer- bzw. Wohnungssuche in New York zukommen.

Newsletter und Informationsmaterialien

Business Law Magazine

Die AHK USA - New York ist, zusammen mit anderen AHKs, Kooperationspartner des neuen Business Law Magazine. Das Online-Magazin berichtet 4-mal jährlich praxisorientiert über wichtige Themen des deutschen unternehmensrelevanten Rechts in englischer Sprache.

Das Business Law Magazine richtet sich an Unternehmensjuristen, Geschäftsführer, Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte aus aller Welt, die durch Ihre Tätigkeit mit der deutschen Wirtschaft verbunden sind. In den Artikeln wird praxisorientiert den wichtigsten Fragen des deutschen und internationalen Wirtschaftsrechts nachgegangen. Erfahrene Juristen berichten darin über relevante Themen in den Bereichen Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Compliance, Gewerblicher Rechtsschutz und IT.

Das Business Law Magazine ist eine gemeinsame Publikation des F.A.Z. Instituts, einem Mitglied der F.A.Z.-Verlagsgruppe, und German Law Publishers. Es ist Teil der Produktfamilie Deutscher AnwaltSpiegel. Die AHKs in New York, Atlanta, Chicago, Toronto, Tokio, Abu Dhabi, Dubai und Sao Paulo unterstützen das Magazin als Kooperationspartner. Renommierte nationale und internationale Kanzleien liefern als strategische Partner Beiträge zum Magazin. Die Autorenschaft des Magazins arbeitet zudem eng mit dem Fachbeirat zusammen, welches aus wirtschaftsrechtlichen Experten besteht.

Links:
F.A.Z.-Institut
German Law Publishers

Deutscher AnwaltSpiegel

Die Deutsch-Amerikanische Handelskammer in New York ist Kooperationspartner des Deutschen AnwaltSpiegel – Das Online-Magazin für Recht, Wirtschaft und Steuern.

Deutscher AnwaltSpiegel & DisputeResolution
Der Deutsche AnwaltSpiegel ist ein Online-Magazin, das sich an die Unternehmenspraxis sowie an den Rechts- und Steuermarkt richtet. Namhafte Autoren aus der Anwaltschaft, aber auch aus Unternehmen sowie nicht zuletzt praxisorientierte Wissenschaftler berichten über das gesamte unternehmensrelevante Recht.

Ebenfalls Teil der Produktfamilie Deutscher AnwaltSpiegel ist das Online-Magazin DisputeResolution, das sich an die Unternehmens- und Verbandspraxis, den Rechtsmarkt sowie die Justiz richtet. Namenhafte Autoren aus der Anwaltschaft, aus Schiedsinstitutionen und Unternehmen sowie praxisorientierte Wissenschaftler berichten über die gesamte Bandbreite der gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten. Grenzüberschreitende und internationale Fragestellungen werden dabei immer berücksichtigt.

Der Deutsche AnwaltSpiegel und DisputeResolution sind Gemeinschaftspublikationen vom F.A.Z.-Institut, einem Unternehmen der F.A.Z.-Verlagsgruppe, und dem juristischen Fachverlag German Law Publishers. Ziel und Anspruch ist es, den Lesern praxisrelevante und aktuelle Themen vorzustellen, die für ihre berufliche Tätigkeit wichtig sind. Um dies zu erreichen, wurden eine Reihe von namhaften strategischen Partnern – alles renommierte nationale und internationale Sozietäten – gewonnen, die ihr umfassendes fachliches Know-how im AnwaltSpiegel zur Verfügung stellen.

Links:
F.A.Z.-Institut
German Law Publishers

Unter der AHK-Servicemarke DEinternational finden deutsche Unternehmen weltweit professionelle Beratung und Unterstützung für den erfolgreichen Auf- und Ausbau ihrer Geschäftsaktivitäten im Ausland. Die AHKs verfügen über langjährige Erfahrungen auf den Auslandsmärkten und stehen Unternehmen als zuverlässiger Partner bei der Geschäftsanbahnung zur Seite. Sie bilden eine Brücke zwischen den Märkten und Kulturen, die Mitarbeiter sind stets zweisprachig und kennen die Chancen und Risiken für Ihr Exportgeschäft.

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