U.S. FDA Agent Service
Die AHK USA tritt gegenüber FDA für deutsche Unternehmen als US-Agent auf und berät sie in allen Fragen zum Thema FDA-Registrierung und Transportankündigung.
Die U.S. Food and Drug Administration (FDA) ist die behördliche Lebensmittelüberwachung und Arzneimittelbehörde der Vereinigten Staaten. Sie ist dem Gesundheitsministerium unterstellt und für den Schutz der öffentlichen Gesundheit in den USA zuständig. Zu diesem Zweck kontrolliert sie u. a. die Sicherheit bzw. Wirksamkeit von Lebensmitteln und Tiernahrung („Food“), Medikamenten („Drugs“) sowie medizintechnischen Geräten („Medical Devices“). Die Kontrolle erstreckt sich dabei nicht nur auf in den USA hergestellte Produkte, sondern auch auf importierte Waren.
Registrierungspflicht
Grundsätzlich müssen sich alle Unternehmen, welche die genannten Produkte auf den US-Markt bringen wollen, bei der FDA registrieren. Die Registrierung kann auf der Internetseite der FDA vom Unternehmen selbst durchgeführt werden.
U.S. Agent
Im Rahmen der Registrierung müssen ausländische Unternehmen einen sog. U.S. Agent angeben, welcher der FDA als direkter Ansprechpartner zur Verfügung steht und über einen ständigen Sitz in den USA verfügt.
Die AHK USA übt diese Funktion bereits seit mehreren Jahren für deutsche Unternehmen aus. Durch unseren U.S. FDA Agent Service, eine Dienstleistung im Rahmen der Servicemarke DEinternational, profitieren Unternehmer von unserem umfangreichen Wissen im Hinblick auf sämtliche Fragen bezüglich der FDA-Registrierung sowie unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit der US-Behörde – die ideale Unterstützung auf dem Weg zu einem erfolgreichen Exportgeschäft!
Transportankündigung („Prior Notice“)
Zusätzlich zur Registrierung bei der FDA müssen Unternehmen, die Lebensmittel in die USA importieren, die Behörde im Voraus über den einzelnen Warentransport informieren. Diese Ankündigung („Prior Notice“) erfolgt ebenfalls über die Internetseite der Behörde und muss u. a. eine Beschreibung des Artikels, den Namen von Hersteller und Spediteur, das Ursprungsland des Artikels sowie den geplanten Zollhafen zum Eintritt in die USA beinhalten.
Hinweis
Beachten Sie bitte bei allen Anfragen, dass die Standorte der AHK USA eine Gesellschaft nach US-amerikanischem Recht sind, die Auskünfte über den deutsch-amerikanischen Handel erteilt. Dabei handelt es sich um keinen verbindlichen Rechtsrat. Wir bieten vielmehr eine allgemeine Beratung an, für deren inhaltliche Richtigkeit keine Haftung übernommen werden kann. In einigen Fällen ist es daher unerlässlich, einen hiesigen Rechtsanwalt einzuschalten. Wir helfen gerne bei dessen Vermittlung.