Terms & Conditions

Unsere Mitglieder verstehen, dass die German American Chamber of Commerce, Inc. (GACC) den bilateralen Handel sowie Investitionen und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland fördert, unterstützt und ausbauen hilft und befürworten diese Ziele.

Die Mitglieder der GACC gestatten der GACC im Rahmen ihrer Mitgliedschaft ihre Mitgliedschaftsdaten im Mitgliederverzeichnis und anderen Publikationen, unter anderem im Internet, zu veröffentlichen.

Die Mitgliedschaft beginnt (Beitrittszeitpunkt) mit Eingang des Antrages sowie Zahlung des Mitgliedschaftsbeitrages (Anfangsbeitrag) und umfasst den verbleibenden Zeitraum bis Ende des Kalenderjahres (Anfangslaufzeit).

Der Monat, in den der Beitrittszeitpunkt fällt, zählt als voller Monat falls der Beitrittszeitpunkt vor dem 15. des Monats liegt. Die Anfangslaufzeit kann nicht weniger als vier volle (4) Monate betragen. Falls ein Mitglied nach dem 15. September beitreten möchte, umfasst die Anfangslaufzeit den Rest des laufenden Kalenderjahres sowie die 12 Monate des unmittelbar darauffolgenden Jahres (erweiterte Anfangslaufzeit).

Unsere Mitglieder verstehen und sind damit einverstanden, dass sich die Mitgliedschaft automatisch um jeweils ein Jahr (Folgezeitraum) zum Ende der Anfangslaufzeit/erweiterten Anfangslaufzeit oder eines jeden Folgezeitraums verlängert (Verlängerungszeitpunkt), sofern die Mitgliedschaft nicht mindestens vier Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt wird (per Post oder per E-Mail an membership@gaccny.com).

Der Jahresbeitrag wird zum Beitrittszeitpunkt sowie hiernach zum jeweiligen Verlängerungszeitpunkt fällig. Sollte der Beitrittszeitpunkt nach dem 1. Januar eines Jahres liegen, so ist der Jahresbeitrag in Einklang mit der Laufzeit der Mitgliedschaft anteilig für die bis Ende des Jahres verbleibenden vollen Monate zu entrichten (liegt der Beitrittszeitpunkt vor dem 15. Eines Monats, wird der Monat voll in die Berechnung mit einbezogen). Sollte der Beitrittszeitpunkt auf oder nach dem 15. September liegen, umfasst der Anfangsbeitrag den anteilig zu berechnenden Jahresbeitrag für die verbleibenden vollen Monate des betreffenden Jahres sowie den Jahresbeitrag für das darauffolgende Kalenderjahr (erweiterter Anfangsbeitrag).

Die anteilige Berechnung lässt die Bestimmung des Beitrittszeitpunktes und die Berechtigung zur unmittelbaren Nutzung der Vorteile der Mitgliedschaft unberührt. Im Falle der Einzugsermächtigung per Kreditkarte sind unsere Mitglieder und autorisierte Nutzer der jeweiligen Kreditkarte damit einverstanden, dass der Mitgliedsbeitrag automatisch von der gleichen Kreditkarte abgebucht wird, die für die Zahlung des Anfangsbeitrages oder zur aktuellsten Vertragsverlängerung mitgeteilt wurde (sofern seitens des Mitgliedes keine Mitteilung und Autorisierung zur Nutzung einer anderen Karte erfolgt ist). Zu diesem Zweck gestatten unsere Mitglieder die verschlüsselte elektronische Behandlung und Speicherung der Kreditkarteninformationen für die genannte künftige Verwendung.