J-1 Visum

J1 Visum

Was ist das J-1 Visum?

Für ein Praktikum bzw. Traineeship in den USA wird ein sogenanntes J-1 Exchange Visitor Visum benötigt. Die German American Chamber of Commerce ist ein offizieller J-1 Visumssponsor für die Kategorien "Intern" und "Trainee" und hilft Ihnen gerne bei der Beantragung Ihres J-1 Exchange Visitor Visums. Ein J-1 Exchange Visitor Visum für ein Praktikum bzw. Traineeship in den USA kann beim US-Konsulat im Heimatland nur unter Vorlage eines DS-2019 Berechtigungszertifikats (“DS-2019 Certificate of Eligibility”) beantragt werden. Die German American Chamber of Commerce New York (GACC) ist als gemeinnützige Organisation offiziell durch das U.S. Department of State (DoS) authorisiert, ein DS-2019 Berechtigungszertifikat für Praktikanten und Trainees auszustellen. Die GACC New York ist Mitglied der Alliance for International Educational and Cultural Exchange.


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Ein Kurzüberblick

Was ist das J-1 Visum?

Ein J-1 Austauschvisum für ein Praktikum in den USA kann beim U.S. Konsulat im Heimatland nur unter Vorlage eines DS-2019 Berechtigungszertifikats beantragt werden.

Die German American Chamber of Commerce New York (GACC) ist als gemeinnützige Organisation offiziell durch das U.S. Department of State (DOS) authorisiert, ein DS-2019 Berechtigungszertifikat für Praktikanten und Trainees auszustellen. Mit der Ausstellung des DS-2019 Berechtigungszertifikats agiert die GACC während des gesamten USA-Aufenthalts der Teilnehmer als deren Schirmherr (= Sponsor).

Die Vergabe des DS-2019 Zertifikats und damit die Teilnahme am J-1 Visumsprogramm der GACC ist an verschiedene Auflagen des DOS und interne Durchführungsbestimmungen geknüpft.

Die GACC New York bietet das J-1 Visaprogramm in den Kategorien"Intern" und "Trainee" an. Das J-1 Visum dient der praktischen, beruflichen Aus- und Weiterbildung und wird nur für zeitlich begrenzte Aufenthalte (maximal 12 Monate für Praktikanten und maximal 18 Monate für Trainees) gewährt.

Ein J-1 Visum kann von

  • Studenten,
  • Absolventen (bis zu 12 Monate nach Studienabschluss) und
  • Berufseinsteigern in Anspruch genommen werden.

Wer kann ein J-1 Visum beantragen?

Ein J-1 Visum kann von Studenten, Absolventen und Berufseinsteigern in Anspruch genommen werden. Die GACC New York bietet das J-1 Visaprogramm in den Kategorien "Intern" und "Trainee" an. Die maximale Dauer des J-1 Visums kann 12 (Intern) bzw. 18 Monate (Trainee) betragen.

Generelle Voraussetzungen für alle Bewerber:

  • Alle Bewerber müssen sehr gute Englischkenntnisse besitzen.
  • Das Praktikum bzw. das Training muss eine deutliche Relevanz für das Studium und den beruflichen Werdegang besitzen.

Bitte prüfen Sie hier welche J-1 Visumskategorie Sie beantragen müssen.

Allgemeine Informationen zum J-1 Visumsprozess

Folgen Sie bitte Schritt für Schritt dem Antragsprozess und lesen Sie sich alles sehr genau durch, vor allem unsere wichtigen Hinweise bezüglich der Antragszusammenstellung.

Sobald uns alle Unterlagen von Ihnen und Ihrer Gastfirma korrekt vorliegen, und das Telefoninterview durchgeführt wurde, gilt Ihr Antrag als vollständig und wir werden ab diesem Zeitpunkt mit der Bearbeitung Ihres DS-2019 Berechtigungszertifikats beginnen.

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