Häufig gestellte Fragen
Praktikum
Was ist das J-1 Visum?Das J-1 Visum ist ein Austauschbesuchervisum, welches den Austausch von Personen mit Kenntnissen und Fähigkeiten in den Bereichen Bildung, Kunst und Wissenschaft fördert. Oder: zeitlich begrenzten Aufenthalt zu Ausbildungszwecken foerdern soll. Studenten, Absolventen und Auszubildenden soll damit die Chance gegeben werden, Ihr theorietisches Wissen praktisch zu vertiefen. Ein eindeutiger Bezug zur Ausbildung muss dabei nachgewiesen werden.
Welchen Zweck erfüllt das J-1 Visum?Der Zweck dieses Visums ist es, den Teilnehmern einen direkten Einblick in die amerikanische Berufswelt zu gewähren, sowie den kulturellen Austausch zu fördern.
Seit Juli 2007 wird zwischen Internship- und Trainee-Programmen unterschieden.
Die wesentlichen Unterschiede sind:
Internship Programm:
Für Studenten, die mindestens im 2. Semester sind bzw. deren Studienende nicht laenger als 12 Monate zurück liegt. Ausserdem Auszubildene bis zu einem Jahr nach dem Abschluss.
Trainee Programm
Für Bewerber, die ein Studium erfolgreich abgeschlossen oder eine Berufsausbildung oder Vergleichbares absolviert und mindestens ein Jahr Berufserfahrung oder mindestens fünf Jahre qualifizierte Berufserfahrung aufweisen koennen
Bitte beachten Sie:
Die GACC NY ist momentan nur dazu berechtigt, Visa fuer das Internship-Programm auszustellen.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um am J-1 Visumsprogramm der GACC New York teilnehmen zu können?Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Intern:
- Sie muessen eingeschriebener Vollzeitstudent einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie sein und sich mindestens im 2. Studiensemester befinden.
- Der Abschluss Ihres Studiums bzw. der Ausbildung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
- Sie müssen zwischen 18-35 Jahren alt sein und sehr gute Englischkenntnisse besitzen.
- Das Praktikum muss eine deutliche Relevanz für das Studium bzw. den beruflichen Werdegang besitzen.
Welche Kriterien muss eine potentielle Gastfirma erfüllen?
Die Gastfirma sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Muss mindestens 5 Festangestellte haben
- Arbeitgeber, die bisher noch nicht am GACC J-1 Visa Programm teilgenommen haben und weniger als 25 Vollzeitbeschäftigte im Unternehmen oder weniger als 3 Mio. US $ Jahresumsatz vorweisen können, müssen persönlich von einem GACC Mitarbeiter überprüft werden („On-Site-Visits“).
- Praktika ab 6-monatiger Dauer sollten entweder finanziell oder durch andere Unterstützung (Unterkunft, Transport) vergütet werden
- Ausserdem müssen Gastfirmen bereitwillig der GACC fuer die Bearbeitung des DS-2019 notwendigen Informationen zur Verfuegung stellen
- Dazu gehoeren; Employer Identification Number, Dun and Bradstreet Number, D&B Number
Seit im Juli 2007 die Bestimmungen für das J-1 Visum vom US Department of State überarbeitet wurden, benötigen Praktikanten einen sogenannten DS-2007 Internship/Training Placement Plan. Dieses Formular wird von der Gastfirma vorbereitet und muss detailliert beschreiben, welche Fertigkeiten und Fähigkeiten waehrend des Praktikums vermittelt werden sollen. Danach muss das DS-7002 Formular von der Gastfirma, dem Praktikanten und der GACC (als Viumssponsor) unterzeichnet und von dem Praktikanten bei dem US Konsulat zusammen mit dem DS-2019 Formualr vorgelegt werden.
Nähere Informationen für die Gastfirma und Beispiels-Trainingspläne finden sich auf unserer Homepage unter Visa Service – Antragsformulare und Wichtige Informationen.
Muss ich unbedingt eine Sponsororganisation einschalten, um mein J-1 Visum zu bekommen?Ja. Um beim U.S. Konsulat das J-1 Visum beantragen zu können, benötigt man zuerst das DS-2019 Berechtigungszertifikat. Dieses Zertifikat kann nur von einer vom U.S. Department of State autorisierten Sponsororganisation ausgestellt werden. Die GACC New York ist eine solche Sponsororganisation, autorisiert vom U.S. Department of State unter der Programm Nr. P-4-05715.
Kann mir die GACC New York garantieren, dass mir in jedem Fall ein DS-2019 ausgestellt wird?Nein, diese Garantie kann Ihnen niemand geben. Ob Ihr DS-2019-Antrag Erfolg hat, hängt davon ab, ob Sie sowie das von Ihnen gewählte Praktikumsunternehmen die Voraussetzungen für ein J1-Visum erfuellen und alle erforderlichen Informationen rechtzeitig eingereicht werden. Die jeweiligen Kriterien gibt das U.S. Department of State vor und unsere Aufgabe besteht darin, alle Anträge streng nach diesen Richtlinien zu prüfen.
Häufige Gründe, warum Ihr Antrag für ein DS-2019 abgelehnt werden kann, sind z. B. mangelnde Kooperationsbereitschaft Ihres potentiellen Praktikumsunternehmens, nicht ausreichend nachgewiesene Relevanz des Praktikums für Ihr Studium, nicht ausreichende finanzielle Mittel oder eine fehlende familiäre, wirtschaftliche oder soziale Bindung zu Deutschland/Ihrem Heimatland.
Wie lange dauert es, bis mein J-1 Visum versendet wird?Die Gesamtdauer des Antragsprozesses ist davon abhängig, wie schnell Sie und Ihr Praktikumsunternehmen mit uns kooperieren und die nötigen Unterlagen und Informationen bereitstellen.
Wenn wir Ihnen das ausgestellte DS-2019-Formular zugesandt haben, müssen Sie mit dem für Sie zuständigen Konsulat in Frankfurt, Berlin oder Muenchen einen Interviewtermin vereinbaren und damit den tatsächlichen Visumsantrag einleiten. Stellen Sie sich auf saisonal bedingt lange Wartezeiten ein, bis Sie einen Terminerhalten. Wenn der Konsulatsbeamte schließlich Ihren Antrag bewilligt, dauert es noch einmal bis zu 7 Tage, bis Ihnen Ihr Reisepass mit Visum per Post zugestellt wird.
Bekomme ich einen Teil der Kosten zurückerstattet, sollte mein J-1 Visaantrag abgelehnt werden?Sollte Ihr Visum von der US Botschaft abgelehnt werden, können Sie einen Teil der Visumskosten zurück erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gebühren für das Konsulat und für die SEVIS Registrierung können jedoch leider nicht erstattet werden.
Wie lange ist das Visum gültig?Das Visum gilt fuer den exakten Zeitraum Ihres Praktikums. Darüberhinaus dürfen Sie 30 Tage vor Praktikumsbeginn in die USA einreisen und bis zu 30 Tage nach Praktikumsende im Land bleiben. Diese sogenannte Grace-Period erscheint nicht auf Ihrem Visum. Während der Grace-Period dürfen Sie keinesfalls Ihre praktische Taetigkeit fortführen.
Kann man bereits vor dem Start des Praktikums in die USA einreisen und wie lange darf man nach Beendigung des Praktikums noch in den USA bleiben?Mit einem J-1 Visum darf man bis zu 30 Tagen vor Beginn des Praktikums in die USA einreisen und nach erfolgreich abgeschlossenem Praktikum auch noch bis zu 30 Tagen als Tourist in den USA bleiben (die 30 Tage nach dem Praktikum werden auch als ‚Grace Period’ bezeichnet). Eine Fortsetzung des Trainingsprogramms während dieser Zeit ist NICHT erlaubt!
Kann ich mich ein zweites Mal um ein J1-Visum bewerben?Das J-1 Visum in der Kategorie INTERN kann mehrmals beantragt werden. Hierbei gelten folgende Voraussetzungen: Wiederholungen sind so oft möglich, solange Sie als Student eingeschrieben sind.
Falls Sie bei der gleichen Firma ein weiters Praktikum machen wollen, muss das DS-2007 Formular bzw. der Internship/Training Placement Plan, der von der Gastfirma erstellt wird, deutlich machen, dass Sie einer anderen Tätigkeit nachgehen, als bei dem vorherigen Praktikum, d.h., dass Sie neue Fähigkeiten dazu lernen werden. Ein wiederholtes J-1 Visum kann nur gewährt werden, wenn deutlich nachgewiesen wird, dass das erneute Praktikum keine Duplikation der ursprünglichen Tätigkeit ist.
Außerdem kann ein zweites J-1 Visum auch dann ausgestellt werden, wenn ein Bewerber zuvor eine andere Unterkategorie des J-1 Visums genutzt hat, z.B. um als Au-Pair in den USA zu arbeiten.
Kann ich auch für eine Diplomarbeit (in Zusammenhang mit einem Praktikum) ein J-1 Visum erhalten?Ja, das ist generell möglich. Auch in diesem Fall muss von der Gastfirma ein DS-7002 Formular ausgefüllt und der praktische Bezug nachgewiesen werden.
Was ist das J-2 Visum? Können mich meine Kinder bzw. mein Ehepartner für die Dauer meines Praktikums in die USA begleiten?Das J-2 Visum ist ein Visum für den Ehepartner oder das Kind eines J-1 Visumsträgers. Der Träger eines J-2 Visums darf sich so lange in den USA aufhalten wie der Träger des J-1 Visums, von dem sein Visum abhängt. Das J-2 Visum erlaubt es auch, sich in den USA um eine Arbeitsgenehmigung zu bewerben, solange das Gehalt, das durch diese Tätigkeit bezogen wird, nicht zum Unterhalt des J-1 Trägers benötigt wird. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die GACC New York.
Was ist das ‚Two Year Home-Residence Requirement’ und wird es auf mich zutreffen, wenn ich mich durch die GACC New York um mein J-1 Visum bewerbe?Das ‚Two Year Home-Residence Requirement’ verlangt, dass ein J-1 Visumshalter sich nach Ablauf seines J-1 Visums nicht länger in den USA aufhalten und um ein anderes Visum bewerben darf, sondern umgehend in sein Heimatland zurückkehren und sich dort mind. zwei Jahre aufhalten muss, bevor er sich wieder um ein Visum für die USA bewerben kann. Eine Einreise als Tourist unter dem ‘Visa Waiver Programm’ ist aber möglich.
Das "Two Year Home-Residence Requirement" trifft zu auf:
- Teilnehmer an Programmen, die finanzielle Unterstützung vom amerikanischen Staat oder von der Regierung ihres Heimatlandes erhalten.
- Teilnehmer, deren während Ihrer Trainingsbeschäftigung erworbene Fähigkeiten von der U.S. Regierung in deren Heimatland als selten erachtet werden (Westeuropaeische Staaten sind davon ausgenommen
- Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des jeweiligen U.S. Konsulats, in dem der Intern sein J-1 Visum beantragt. Die GACC hat keinen Einfluss auf diese Entscheidung.
- Interns bzw. Trainees, die an unserem Programm teilnehmen, sind von dieser Auflage normalerweise nicht betroffen.
Was berechnet das U.S. Konsulat für die Ausstellung des J-1 Visums?Im Moment berechnet das U.S. Konsulat in Deutschland ca. 90 € für die Ausstellung des J-1 Visums. Für die aktuellsten Informationen zu den Gebühren und zum Antragsprozess sollte die Homepage des U.S. Konsulats in Deutschland besucht werden.
Wie läuft die Beantragung des J-1 Visums beim U.S. Konsulat ab?Jeder J-1 Antragsteller muss einen Interviewtermin beim U.S. Konsulat vereinbaren und zu diesem persönlich erscheinen. Der einfachste Weg, einen Termin beim U.S. Konsulat in Deutschland (Frankfurt, Berlin oder München) zu vereinbaren, ist, sich online auf der Homepage der Diplomatischen Vertretungen der USA in Deutschland zu registrieren unter: http://www.usvisa-germany.com/germany/index.jsp
Unter dieser Adresse finden Sie auch alle weiteren Informationen bezüglich Ihres J-1 Visums .
Hinweis
Für die Vereinbarung des Konsulatstermins ist die SEVIS Nummer nicht erforderlich.
Was genau ist die SEVIS Gebühr und wie kann ich sie begleichen?SEVIS ist ein auf dem Internet basierendes Softwaresystem, welches Informationen über alle internationalen Studenten und Trainees enthält, die in den USA an einem Austauschprogramm teilnehmen. Es dient dazu, die Sicherheit in den USA aufrecht zu erhalten sowie die Ein- und Ausreise in und aus den USA für alle Studenten und Praktikanten möglichst unkompliziert handhaben zu können. Am schnellsten und einfachsten kann die SEVIS Gebühr von $ 180 beglichen werden, indem man das Formular I-901 auf der Webseite www.fmjfee.com ausfüllt und via Kreditkarte bezahlt.
Ein Beleg über die Begleichung der Gebühr kann sofort ausgedruckt und als Zahlungsbeleg zum Interviewtermin beim U.S. Konsulat mitgebracht werden.
Nach ca. 3 Tagen kann die erfolgte Zahlung auch in SEVIS abgerufen werden.
Für nähere Informationen sollte die Homepage U.S. Immigration and Customs Enforcement besucht werden.
Muss ich mich für den Zeitraum meines Praktikums versichern lassen?Ja. Alle Praktikanten müssen über die gesamte Dauer des Praktikums eine Versicherung abschließen, die den Anforderungen des US Department of State entspricht. Dies können Sie entweder über uns erledigen, oder sich selbst um einen adäquaten Versicherungsschutz kümmern.
Was ist alles in der Versicherung enthalten?Für eine Übersicht über die Leistungen der Krankenversicerung klicken Sie hier:
Welchen Zeitraum deckt die Versicherung ab?Die Versicherung der GACC New York deckt den gesamten Praktikumszeitraum und zusätzlich 7 Tage vor Praktikumsbeginn und 30 Tage nach Praktikumsende ab. Sollten Sie planen, eher als 7 Tage vor Praktikumsbeginn einzureisen, prüfen Sie bitte, ob Sie über eine andere Auslandskrankenversicherung für die erste Zeit versichert sind. Sollte dem nicht so sein, können Sie gerne auch unsere Versicherung entsprechend verlängern.
Das PraktikumMuss die Gastfirma den Praktikanten entlohnen?Eine Entlohnung von Praktikanten ist nicht vorgeschrieben, wird von uns aber stark befürwortet.
Wir empfehlen eine Entlohnung von mind. $1000 für Studenten und mind. $1,500/Monat für Absolventen.
Zusätzliche Unterstützung wie bspw. Wohnungs- oder Transportzuschuss oder eine Rückvergütung der vom Praktikanten bezahlten Versicherungsprämie werden ebenfalls befürwortet, müssen von der Gastfirma aber nicht geleistet werden.
Um an unserem Visaprogramm teilnehmen zu können, müssen Sie eine finanzielle Unterstützung von mindestens $1500 im Monat nachweisen können. Diese kann entweder durch Ihr Praktikumsgehalt (welches auf dem DS-7002 Formular vermerkt wird), eine Bürgschaft Ihrer Eltern oder eine Bankbürgschaft nachgewiesen werden.
Kann ein Praktikant teilzeitbeschäftigt sein?Nein. Der Praktikant muss seinem Praktikum mindestens 35 Stunden/Woche nachgehen.
Kann ich in den USA eine andere Arbeitsstelle außerhalb meines Praktikums annehmen?Nein. Das J1-Visum wurde Ihnen lediglich zur Aufnahme Ihres Praktikums ausgestellt. Sollten Sie eine weitere Tätigkeit nebenbei aufnehmen, verstoßen Sie gegen die Visabestimmungen und müssen mit der sofortigen Ausweisung aus den USA rechnen. Auch weitere Strafmaßnahmen sind nicht ausgeschlossen.
Wie kann ein Praktikant seine Social Security Karte beantragen?Der Praktikant sollte mit seinem Reisepass, seiner I-94 Karte, seinem DS-2019 und seinem ‚Employer Letter’ beim nächstgelegenen Social Security Office vorsprechen. Das nächstgelegene Büro finden Sie auf der Homepage Social Security Online. Die Social Security Karte kann ca. 10 Tage nach dem Einsenden der Program Check-In Form erfolgen.
Muss ich eine Social Security Karte auch beantragen, wenn ich ein unbezahltes Praktikum absolviere bzw. nicht in den USA bezahlt werde?Nein. In dem Fall müssen Sie keine Social Security Karte beantragen.
Muss ein Praktikant sein Einkommen versteuern?Ja, Praktikanten müssen auf ihr Einkommen aus der Praktikumsbeschäftigung ‚Federal’, ‚State’ und ‚City Taxes’ abgeben, sind aber befreit von ‚Social Security Taxation’ (FICA)
Diese Steuern werden vom Arbeitgeber vom Gehaltsscheck des Praktikanten automatisch einbehalten.
Wie alle U.S. Steuerzahler müssen die Praktikanten bis spätestens 15. April jedes Jahres, in welchem er in den USA Gehalt bezogen und Steuern gezahlt hat, einen Steuerausgleich einreichen und wird voraussichtlich einen grossen Teil der bezahlten Steuern zurückerstattet bekommen.
Am Ende jedes Jahres erhalten alle Programmteilnehmer der GACC eine Email, die ausführliche Informationen zur Steuererklärung enthält.
Eine Steuererklärung im laufenden Steuerjahr ist nicht möglich. Für nähere Informationen zum Einreichen der Steuererklärung können Sie auch die Homepage der U.S. Steuerbehörde (IRS) konsultieren.
Kann ein Praktikant außerhalb seines Praktikums an Kursen oder Seminaren lokaler Bildungseinrichtungen teilnehmen?Ja, vorausgesetzt die Praktikumsbeschäftigung wird Vollzeit fortgesetzt und nicht negativ beeinflusst.
Wie lange darf ein Praktikum unterbrochen werden?Ein Praktikant kann seine Tätigkeit für maximal 20 Tage und nur mit Genehmigung der GACC New York unterbrechen.
Benötige ich einen biometrischen Reisepass?Nein, ein biometrischer Reisepass ist nicht erforderlich.
An wen wende ich mich, falls ich Probleme während meines Praktikums habe?Falls Sie während Ihres Praktikums ein Problem haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden und wir werden dann versuchen, Ihnen weiter zu helfen.
Können auch Abiturienten ein J-1 Visum beantragen?Nein, Abiturienten können kein J-1 Visum beantragen.
Kann ich den Praktikumsplatz wechseln?Ein Praktikumswechsel vor Ort ist nur möglich, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen (z.B. wenn die Firma Insolvenz anmeldet oder die vereinbarten Praktikumsinhalte nicht eingehalten werden). In solchen Fällen kontaktieren Sie die GACC New York, die Ihre Gründe prüfen muss, um einen Wechsel genehmigen zu können.
Kann ich mein Praktikum eher beenden?Es ist möglich, sein Praktikum eher zu beenden, allerdings muss dem die Gastfirma zustimmen. Der Praktikant muss spätestens zwei Wochen nach der früheren Beendigung seines Praktikums die USA wieder verlassen.
Was muss ich beachten, wenn ich die USA verlasse?Sie müssen die USA innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung Ihres Praktikums wieder verlassen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre I-94 Card welche Sie bei Ihrer Einreise bekommen haben, bei Ihrer Ausreise am Flughafen wieder abgeben müssen.
Was ist die Program-Check-In Form?Das Program-Check-In Form wird benötigt, damit wir Sie im SEVIS System vallidieren können. Erst nach dieser Freischaltung ist die Beantragung der Social Security Karte möglich.
Darf die USA während des Praktikums verlassen werden?Ja, dafür benötigen Sie eine Travel Validation auf Ihrem DS-2019 Zertifikat. Für Reisen nach Kanada und Mexiko trifft das nicht zu (sehen Sie auch Rüchseite Ihres DS 2019 Zertifikats).
Für eine Travel Validation schicken Sie uns Ihr DS-2019 zusammen mit dem ausgefüllten Travel Validation Letter per Post zu. Nach dem Erhalt der Travel Validation schicken wir Ihnen Ihr DS-2019 mit der Erlaubnis das Land zu verlassen wieder zurück. Bitte rechnen Sie für den gesamten Prozess ca. 3 Wochen ein.
Was ist die Grace-Period?Vor Start und nach Ende Ihres Praktikums haben Sie eine Karenzzeit (Grace-Period)
für Ihre individuellen Reisepläne, welche jeweils 30 Tage beträgt. Brechen Sie Ihr Praktikum vorzeitig ab, verkürzt sich die Karenzzeit auf 15 Tage.
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