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Unternehmensauskünfte

Die Rechtsabteilung der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York (AHK USA – New York) bietet Unterstützung bei der Einholung von Unternehmenszertifikaten an.

In den Vereinigten Staaten gibt es kein dem deutschen Handelsregister vergleichbares Publizitätsorgan. Deshalb ist es nicht möglich, Abschriften eines Handelsregisterauszuges zu beschaffen.

Jeder Bundesstaat führt indes ein Register für Gesellschaften, welches jedoch nach Inhalt und Rechtswirkungen dem deutschen Handelsregister nicht gleichsteht. Aus diesen Registern werden verschiedene Auskünfte in Form von Zertifikaten erteilt. Diese Zertifikate enthalten in der Regel Angaben über Name, Adresse und Zweck der Gesellschaft sowie Name und Adresse des Incorporators. Sie bestätigen allerdings nicht, dass die Gesellschaft noch immer existiert.

In den meisten Bundesstaaten ist es u. a. möglich, Abschriften der Gründungsurkunden US-amerikanischer Unternehmen (sog. „Certificates/Articles of Incorporation”) oder ein sog. „Certificate of Good Standing” zu erhalten. In dieser Urkunde wird versichert, dass eine Gesellschaft an einem bestimmten Datum nach dem Recht des jeweiligen Staates gegründet und ordentlich eingetragen wurde und seitdem regelmäßig Konzessionssteuern gezahlt hat.

Bei der Beantragung dieser Zertifikate ist Ihnen unsere Rechtsabteilung gerne behilflich.

Unternehmensauskünfte sind eine Dienstleistung der AHK New York im Rahmen unserer Servicemarke DEinternational.

Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Ansprechpartner

Legal Department
Susanne Gellert, LL.M.
Rechtsanwältin | Attorney at Law
Tel.: (212) 974-8846
Fax: (212) 974-8867
legalservices@gaccny.com

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