Inkasso & Bonitätsauskünfte

Die Rechtsabteilung der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York (AHK USA – New York) hilft deutschen und US-amerikanischen Unternehmen wie auch Privatpersonen erfolgreich beim Einzug fälliger Forderungen gegenüber säumigen Schuldnern in den USA bzw. Deutschland.
Im Rahmen unseres Inkasso-Services vertreten wir den Gläubiger außergerichtllich in allen Korrespondenzen und Verhandlungen mit dem Schuldner. Befindet sich der Schuldner bereits im Insolvenzverfahren, begleiten wir den Gläubiger von der Forderungsanmeldung bis zum Abschluss des Verfahrens.
In den meisten Fällen genügt bereits unsere Präsenz vor Ort und die Stellung als Handelskammer, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Für den Fall, dass eine gerichtliche Geltendmachung der Forderung geboten ist, bietet unsere Rechtsabteilung Unterstützung bei der Suche nach einem deutschsprachigen US-amerikanischen Rechtsanwalt, der sich auf das betreffende Rechtsgebiet spezialisiert hat und am zuständigen Gerichtsort zugelassen ist.
Die AHK USA – New York bietet ferner Bonitätsauskünfte an, durch die Sie die Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit Ihrer potentiellen Geschäftspartner prüfen, vergleichen und die Vertragsmodalitäten dementsprechend anpassen können.
Inkasso und Bonitätsauskünfte sind eine Dienstleistung der AHK USA – New York im Rahmen unserer Servicemarke DEinternational.
Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.











