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Häufig gestellte Fragen

  • Was ist das J-1 Visum?
  • Welchen Zweck erfüllt das J-1 Visum?
  • Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um am J-1 Visumsprogramm der GACC New York teilnehmen zu können?
  • Muss ich unbedingt eine Sponsororganisation einschalten, um mein J-1 Visum zu bekommen?
  • Kann mir die GACC New York garantieren, dass mir in jedem Fall ein DS-2019 ausgestellt wird?
  • Wie lange dauert es,  bis mein J-1 Visum versendet wird?
  • Bekomme ich einen Teil der Kosten zurückerstattet, sollte mein J-1 Visaantrag abgelehnt werden?
  • Wie lange ist das Visum gültig?
  • Kann man bereits vor dem Start des Praktikums in die USA einreisen und wie lange darf man nach Beendigung des Praktikums noch in den USA bleiben?
  • Was muss ich bei Änderung des Start- oder Enddatums beachten?
  • Kann mich auch für eine Diplomarbeit (in Zusammenhang mit einem Praktikum) ein J-1 Visum erhalten?
  • Was ist das J-2 Visum? Können mich meine Kinder bzw. mein Ehepartner für die Dauer meines Praktikums in die USA begleiten?
  • Was ist das "Two Year Home-Residence Requirement" und wird es auf mich zutreffen, wenn ich mich durch die GACC New York um mein J-1 Visum bewerbe?
  • Was berechnet das U.S. Konsulat für die Ausstellung des J-1 Visums?
  • Wie läuft die Beantragung des J-1 Visums beim U.S. Konsulat ab?
  • Was genau ist die SEVIS Gebühr und wie kann ich sie begleichen?
  • Muss ich mich für den Zeitraum meines Praktikums versichern lassen?
  • Was ist alles in der Versicherung enthalten?
  • Welchen Zeitraum deckt die Versicherung ab?
  • Was muss ich beachten, wenn ich meine I-94 card bei meiner Ausreise nicht abgegeben habe?

Praktikum

  • Muss die Gastfirma den Praktikanten entlohnen?
  • Kann ein Praktikant teilzeitbeschäftigt sein?
  • Kann ich in den USA eine andere Arbeitsstelle außerhalb meines Praktikums annehmen?
  • Wie kann ein Praktikant seine Social Security Karte beantragen?
  • Muss ich eine Social Security Karte beantragen, wenn ich ein unbezahltes Praktikum absolviere bzw. nicht in den USA bezahlt werde?
  • Muss ein Praktikant sein Einkommen versteuern?
  • Kann ein Praktikant außerhalb seines Praktikums an Kursen oder Seminaren lokaler Bildungseinrichtungen teilnehmen?
  • Wie lange darf ein Praktikum unterbrochen werden?
  • Benötige ich einen biometrischen Reisepass?
  • An wen wende ich mich, falls ich Probleme während meines Praktikums habe?
  • Können Abiturienten ein J-1 Visum beantragen?
  • Kann ich den Praktikumsplatz wechseln?
  • Kann ich mein Praktikum eher beenden?
  • Was muss ich beachten, wenn ich die USA verlasse?
  • Was ist die Program-Check-In Form?
  • Darf die USA während des Praktikums verlassen werden?
  • Was ist die Grace-Period?
  • Kann ich auch während der Grace-Period die USA verlassen und wieder einreisen?

 

Versicherung

  • Wie bekomme ich meine Aetna Versicherungskarte?
  • Erhalte ich eine Chipkarte fuer die Krankenversicherung?
  • Was passiert bei einem Arztbesuch wenn ich ueber die GACC versichert bin?
  • Was muss ich vor einem Arztbesuch beachten?

Was ist das J-1 Visum?

Das J-1 Visum ist ein Austauschbesuchervisum, welches den Austausch von Personen mit Kenntnissen und Fähigkeiten in den Bereichen Bildung, Kunst und Wissenschaft fördert. Oder: zeitlich begrenzten Aufenthalt zu Ausbildungszwecken foerdern soll. Studenten, Absolventen und Auszubildenden soll damit die Chance gegeben werden, Ihr theorietisches Wissen praktisch zu vertiefen. Ein eindeutiger Bezug zur Ausbildung muss dabei nachgewiesen werden.


Welchen Zweck erfüllt das J-1 Visum?

Der Zweck dieses Visums ist es, den Teilnehmern einen direkten Einblick in die amerikanische Berufswelt zu gewähren, sowie den kulturellen Austausch zu fördern.

Seit Juli 2007 wird zwischen Internship- und Trainee-Programmen unterschieden.

Die wesentlichen Unterschiede sind:

 
Internship Programm:
 

Für Studenten, die mindestens im 2. Semester sind bzw. deren Studienende nicht laenger als 12 Monate zurück liegt. Ausserdem Auszubildene bis zu einem Jahr nach dem Abschluss.

 
Trainee Programm

Für Bewerber, die ein Studium erfolgreich abgeschlossen oder eine Berufsausbildung oder Vergleichbares absolviert und mindestens ein Jahr Berufserfahrung oder mindestens fünf Jahre qualifizierte Berufserfahrung aufweisen koennen

Bitte beachten Sie:

Die GACC NY ist momentan nur dazu berechtigt, Visa fuer das Internship-Programm auszustellen.


Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um am J-1 Visumsprogramm der GACC New York teilnehmen zu können?

Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Intern:

  • Sie muessen eingeschriebener Vollzeitstudent einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie sein und  sich mindestens im 2. Studiensemester befinden.
  • Der Abschluss Ihres Studiums bzw. der Ausbildung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
  • Sie müssen zwischen 18-35 Jahren alt sein und sehr gute Englischkenntnisse besitzen.
  • Das Praktikum muss eine deutliche Relevanz für das Studium bzw. den beruflichen Werdegang besitzen. 

Welche Kriterien muss eine potentielle Gastfirma erfüllen?

Die Gastfirma sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Muss mindestens 5 Festangestellte haben
  • Arbeitgeber, die bisher noch nicht am GACC J-1 Visa Programm teilgenommen haben und weniger als 25 Vollzeitbeschäftigte im Unternehmen oder weniger als 3 Mio. US $ Jahresumsatz vorweisen können, müssen persönlich von einem GACC Mitarbeiter überprüft werden („On-Site-Visits“).
  • Praktika ab 6-monatiger Dauer sollten entweder finanziell oder durch andere Unterstützung (Unterkunft, Transport) vergütet werden
  • Ausserdem müssen Gastfirmen bereitwillig der GACC fuer die Bearbeitung des DS-2019 notwendigen Informationen zur Verfuegung stellen
  • Dazu gehoeren;  Employer Identification Number, Dun and Bradstreet Number, D&B Number

Seit im Juli 2007 die Bestimmungen für das J-1 Visum vom US Department of State überarbeitet wurden, benötigen Praktikanten einen sogenannten DS-2007 Internship/Training Placement Plan. Dieses Formular wird von der Gastfirma vorbereitet und muss detailliert beschreiben, welche Fertigkeiten und Fähigkeiten waehrend des Praktikums vermittelt werden sollen. Danach muss das DS-7002 Formular von der Gastfirma, dem Praktikanten und der GACC (als Viumssponsor) unterzeichnet und von dem Praktikanten bei dem US Konsulat zusammen mit dem DS-2019 Formualr vorgelegt werden.

Nähere Informationen für die Gastfirma und Beispiels-Trainingspläne finden sich auf unserer Homepage unter Visa Service – Antragsformulare und Wichtige Informationen.


 

Muss ich unbedingt eine Sponsororganisation einschalten, um mein J-1 Visum zu bekommen?

Ja. Um beim U.S. Konsulat das J-1 Visum beantragen zu können, benötigt man zuerst das DS-2019 Berechtigungszertifikat.  Dieses Zertifikat kann nur von einer vom U.S. Department of State autorisierten Sponsororganisation ausgestellt werden. Die GACC New York ist eine solche Sponsororganisation, autorisiert vom U.S. Department of State unter der Programm Nr. P-4-05715.


 

Kann mir die GACC New York garantieren, dass mir in jedem Fall ein DS-2019 ausgestellt wird?

Nein, diese Garantie kann Ihnen niemand geben. Ob Ihr DS-2019-Antrag Erfolg hat, hängt davon ab, ob Sie sowie das von Ihnen gewählte Praktikumsunternehmen die Voraussetzungen für ein J1-Visum erfuellen und alle erforderlichen Informationen rechtzeitig eingereicht werden. Die jeweiligen Kriterien gibt das U.S. Department of State vor und unsere Aufgabe besteht darin, alle Anträge streng nach diesen Richtlinien zu prüfen.

Häufige Gründe, warum Ihr Antrag für ein DS-2019 abgelehnt werden kann, sind z. B. mangelnde Kooperationsbereitschaft Ihres potentiellen Praktikumsunternehmens, nicht ausreichend nachgewiesene Relevanz des Praktikums für Ihr Studium, nicht ausreichende finanzielle Mittel oder eine fehlende familiäre,  wirtschaftliche oder soziale Bindung zu Deutschland/Ihrem Heimatland.


Wie lange dauert es, bis mein J-1 Visum versendet wird?

Die Gesamtdauer des Antragsprozesses ist davon abhängig, wie schnell Sie und Ihr Praktikumsunternehmen mit uns kooperieren und die nötigen Unterlagen und Informationen bereitstellen.

Wenn wir Ihnen das ausgestellte DS-2019-Formular zugesandt haben, müssen Sie mit dem für Sie zuständigen Konsulat in Frankfurt, Berlin oder Muenchen einen Interviewtermin vereinbaren und damit den tatsächlichen Visumsantrag einleiten. Stellen Sie sich auf saisonal bedingt lange Wartezeiten ein, bis Sie einen Terminerhalten. Wenn der Konsulatsbeamte schließlich Ihren Antrag bewilligt, dauert es noch einmal bis zu 7 Tage, bis Ihnen Ihr Reisepass mit Visum per Post zugestellt wird.


 

Bekomme ich einen Teil der Kosten zurückerstattet, sollte mein J-1 Visaantrag abgelehnt werden?

Sollte Ihr Visum von der US Botschaft abgelehnt werden, können Sie einen Teil der Visumskosten zurück erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gebühren für das Konsulat und für die SEVIS Registrierung können jedoch leider nicht erstattet werden.


 

Wie lange ist das Visum gültig?

Das Visum gilt fuer den exakten Zeitraum Ihres Praktikums. Darüberhinaus dürfen Sie 30 Tage vor Praktikumsbeginn in die USA einreisen und bis zu 30 Tage nach Praktikumsende im Land bleiben. Diese sogenannte Grace-Period erscheint nicht auf Ihrem Visum. Während der Grace-Period dürfen Sie keinesfalls Ihre praktische Taetigkeit fortführen.


 

Kann man bereits vor dem Start des Praktikums in die USA einreisen und wie lange darf man nach Beendigung des Praktikums noch in den USA bleiben?

Mit einem J-1 Visum darf man bis zu 30 Tagen vor Beginn des Praktikums in die USA einreisen und nach erfolgreich abgeschlossenem Praktikum auch noch bis zu 30 Tagen als Tourist in den USA bleiben (die 30 Tage nach dem Praktikum werden auch als ‚Grace Period’ bezeichnet). Eine Fortsetzung des Trainingsprogramms während dieser Zeit ist NICHT erlaubt!


Was muss ich bei Änderung des Start- oder Enddatums beachten?

Sollte sich der Beginn Ihres Praktikums verzögern und von den Informationen Ihrer Bewerbungsunterlagen und denen der Gastfirma (Trainingsplan) abweichen, kontaktieren Sie bitte umgehend Ihren J-1 Visum Ansprechpartner. Das Startdatum muss im SEVIS System geändert werden, um eine reibungslose Einreise in die USA gewährleisten zu können.

Ändern sich sowohl Beginn als auch und Ende Ihres Praktikums, muss die German American Chamber of Commerce ein neues DS2019 Zertifikat ausstellen. Dies ist mit Kosten von $50 verbunden, welche entweder per Rechnung oder Einzugsermächtigung beglichen werden können. Bitte planen Sie ca. 5 Werktage für die erneute Bearbeitung ein.


Kann ich mich ein zweites Mal um ein J1-Visum bewerben?

Das J-1 Visum in der Kategorie INTERN kann mehrmals beantragt werden. Hierbei gelten folgende Voraussetzungen:
 
Wiederholungen sind so oft möglich, solange Sie als Student eingeschrieben sind.

Falls Sie bei der gleichen Firma ein weiters Praktikum machen wollen, muss das DS-2007 Formular bzw. der Internship/Training Placement Plan, der von der Gastfirma erstellt wird, deutlich machen, dass Sie einer anderen Tätigkeit nachgehen, als bei dem vorherigen Praktikum, d.h., dass Sie neue Fähigkeiten dazu lernen werden. Ein wiederholtes J-1 Visum kann nur gewährt werden, wenn deutlich nachgewiesen wird, dass das erneute Praktikum keine Duplikation der ursprünglichen Tätigkeit ist.
 

Außerdem kann ein zweites J-1 Visum auch dann ausgestellt werden, wenn ein Bewerber  zuvor eine andere Unterkategorie des J-1 Visums genutzt hat, z.B. um als Au-Pair in den USA zu arbeiten. 


Kann ich auch für eine Diplomarbeit (in Zusammenhang mit einem Praktikum) ein J-1 Visum erhalten?

Ja, das ist generell möglich. Auch in diesem Fall muss von der Gastfirma ein DS-7002 Formular ausgefüllt und der praktische Bezug nachgewiesen werden.


Was ist das J-2 Visum? Können mich meine Kinder bzw. mein Ehepartner für die Dauer meines Praktikums in die USA begleiten?

Das J-2 Visum ist ein Visum für den Ehepartner oder das Kind eines J-1 Visumsträgers. Der Träger eines J-2 Visums darf sich so lange in den USA aufhalten wie der Träger des J-1 Visums, von dem sein Visum abhängt. Das J-2 Visum erlaubt es auch, sich in den USA um eine Arbeitsgenehmigung zu bewerben, solange das Gehalt, das durch diese Tätigkeit bezogen wird, nicht zum Unterhalt des J-1 Trägers benötigt wird. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die GACC New York.


Was ist das ‚Two Year Home-Residence Requirement’ und wird es auf mich zutreffen, wenn ich mich durch die GACC New York um mein J-1 Visum bewerbe?

Das ‚Two Year Home-Residence Requirement’ verlangt, dass ein J-1 Visumshalter sich nach Ablauf seines J-1 Visums nicht länger in den USA aufhalten und um ein anderes Visum bewerben darf, sondern umgehend in sein Heimatland zurückkehren und sich dort mind. zwei Jahre aufhalten muss, bevor er sich wieder um ein Visum für die USA bewerben kann. Eine Einreise als Tourist unter dem ‘Visa Waiver Programm’ ist aber möglich.

Das "Two Year Home-Residence Requirement" trifft zu auf:

  • Teilnehmer an Programmen, die finanzielle Unterstützung vom amerikanischen Staat oder von der Regierung ihres Heimatlandes erhalten.
  • Teilnehmer, deren während Ihrer Trainingsbeschäftigung erworbene Fähigkeiten von der U.S. Regierung in deren Heimatland als selten erachtet werden (Westeuropaeische Staaten sind davon ausgenommen
  • Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des jeweiligen U.S. Konsulats, in dem der Intern sein J-1 Visum beantragt. Die GACC hat keinen Einfluss auf diese Entscheidung.
  • Interns bzw. Trainees, die an unserem Programm teilnehmen, sind von dieser Auflage normalerweise nicht betroffen.


Was berechnet das U.S. Konsulat für die Ausstellung des J-1 Visums?

Im Moment berechnet das U.S. Konsulat in Deutschland ca. 90 € für die Ausstellung des J-1 Visums. Für die aktuellsten Informationen zu den Gebühren und zum Antragsprozess sollte die Homepage des U.S. Konsulats in Deutschland besucht werden.


 

Wie läuft die Beantragung des J-1 Visums beim U.S. Konsulat ab?

Jeder J-1 Antragsteller muss einen Interviewtermin beim U.S. Konsulat vereinbaren und zu diesem persönlich erscheinen. Der einfachste Weg, einen Termin beim U.S. Konsulat in Deutschland (Frankfurt, Berlin oder München) zu vereinbaren,  ist, sich online auf der Homepage der Diplomatischen Vertretungen der USA in Deutschland zu registrieren unter: http://www.usvisa-germany.com/germany/index.jsp

Unter dieser Adresse finden Sie auch alle weiteren Informationen bezüglich Ihres J-1 Visums .


Was genau ist die SEVIS Gebühr und wie kann ich sie begleichen?

SEVIS ist ein auf dem Internet basierendes Softwaresystem, welches Informationen über alle internationalen Studenten und Trainees enthält, die in den USA an einem Austauschprogramm teilnehmen. Es dient dazu, die Sicherheit in den USA aufrecht zu erhalten sowie die Ein- und Ausreise in und aus den USA für alle Studenten und Praktikanten möglichst unkompliziert handhaben zu können. Am schnellsten und einfachsten kann die SEVIS Gebühr von $ 180 beglichen werden, indem man das Formular I-901 auf der Webseite www.fmjfee.com  ausfüllt und via Kreditkarte bezahlt.

Ein Beleg über die Begleichung der Gebühr kann sofort ausgedruckt und als Zahlungsbeleg zum Interviewtermin beim U.S. Konsulat mitgebracht werden.

Nach ca. 3 Tagen kann die erfolgte Zahlung auch in SEVIS abgerufen werden.

Für nähere Informationen sollte die Homepage U.S. Immigration and Customs Enforcement besucht werden.


Muss ich mich für den Zeitraum meines Praktikums versichern lassen?

Ja. Alle Praktikanten müssen über die gesamte Dauer des Praktikums eine Versicherung abschließen, die den Anforderungen des US Department of State entspricht. Dies können Sie entweder über uns erledigen, oder sich selbst um einen adäquaten Versicherungsschutz kümmern.


Was ist alles in der Versicherung enthalten?

Für eine Übersicht über die Leistungen der Krankenversicherung klicken Sie hier:


 

Welchen Zeitraum deckt die Versicherung ab?

Die Versicherung der GACC New York deckt den gesamten Praktikumszeitraum und zusätzlich 7 Tage vor Praktikumsbeginn und 30 Tage nach Praktikumsende ab. Sollten Sie planen, eher als 7 Tage vor Praktikumsbeginn  einzureisen, prüfen Sie bitte, ob Sie über eine andere Auslandskrankenversicherung für die erste Zeit versichert sind. Sollte dem nicht so sein, können Sie gerne auch unsere Versicherung entsprechend verlängern.


Was muss ich beachten, wenn ich meine I-94 card bei meiner Ausreise nicht abgegeben habe?

In diesem Fall kommt es darauf an, auf welchem Weg sie die USA verlassen haben. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des US Department of State: germany.usembassy.gov/germany/visa/record_departure.html


Das Praktikum

 

 

Muss die Gastfirma den Praktikanten entlohnen?

Eine Entlohnung von Praktikanten ist nicht vorgeschrieben, wird von uns aber stark befürwortet.

Wir empfehlen eine Entlohnung von mind. $1000 für Studenten und mind. $1,500/Monat für Absolventen.

Zusätzliche Unterstützung wie bspw. Wohnungs- oder Transportzuschuss oder eine Rückvergütung der vom Praktikanten bezahlten Versicherungsprämie werden ebenfalls befürwortet, müssen von der Gastfirma aber nicht geleistet werden.

Um an unserem Visaprogramm teilnehmen zu können, müssen Sie eine finanzielle Unterstützung von mindestens $1500 im Monat nachweisen können. Diese kann entweder durch Ihr Praktikumsgehalt (welches auf dem DS-7002 Formular vermerkt wird), eine Bürgschaft Ihrer Eltern oder eine Bankbürgschaft nachgewiesen werden.


Kann ein Praktikant teilzeitbeschäftigt sein?

Nein. Der Praktikant muss seinem Praktikum mindestens 35 Stunden/Woche nachgehen.


Kann ich in den USA eine andere Arbeitsstelle außerhalb meines Praktikums annehmen?

Nein. Das J1-Visum wurde Ihnen lediglich zur Aufnahme Ihres Praktikums ausgestellt. Sollten Sie eine weitere Tätigkeit nebenbei aufnehmen, verstoßen Sie gegen die Visabestimmungen und müssen mit der sofortigen Ausweisung aus den USA rechnen. Auch weitere Strafmaßnahmen sind nicht ausgeschlossen.


Wie kann ein Praktikant seine Social Security Karte beantragen?

Der Praktikant sollte mit seinem Reisepass, seiner I-94 Karte, seinem DS-2019 und seinem ‚Employer Letter’ beim nächstgelegenen Social Security Office vorsprechen. Das nächstgelegene Büro finden Sie  auf der Homepage Social Security Online. Die Social Security Karte kann ca. 10 Tage nach dem Einsenden der Program Check-In Form erfolgen.


Muss ich eine Social Security Karte auch beantragen, wenn ich ein unbezahltes Praktikum absolviere bzw. nicht in den USA bezahlt werde?

Nein. In dem Fall müssen Sie keine Social Security Karte beantragen.


Muss ein Praktikant sein Einkommen versteuern?

Ja, Praktikanten müssen auf ihr Einkommen aus der Praktikumsbeschäftigung ‚Federal’, ‚State’ und ‚City Taxes’ abgeben, sind aber befreit von ‚Social Security Taxation’ (FICA)

Diese Steuern werden vom Arbeitgeber vom Gehaltsscheck des Praktikanten automatisch einbehalten.

Wie alle U.S. Steuerzahler müssen die Praktikanten bis spätestens 15. April jedes Jahres, in  welchem er in den USA Gehalt bezogen und Steuern gezahlt hat, einen Steuerausgleich einreichen und wird voraussichtlich einen grossen Teil der bezahlten Steuern zurückerstattet bekommen.

Am Ende jedes Jahres erhalten alle Programmteilnehmer der GACC eine Email, die ausführliche Informationen zur Steuererklärung enthält.

Eine Steuererklärung im laufenden Steuerjahr ist nicht möglich. Für nähere Informationen zum Einreichen der Steuererklärung  können Sie auch die Homepage der U.S. Steuerbehörde (IRS) konsultieren.


Kann ein Praktikant außerhalb seines Praktikums an Kursen oder Seminaren lokaler Bildungseinrichtungen teilnehmen?

Ja, vorausgesetzt die Praktikumsbeschäftigung wird Vollzeit fortgesetzt und nicht negativ beeinflusst.


Wie lange darf ein Praktikum unterbrochen werden?

Ein Praktikant kann seine Tätigkeit für maximal 20 Tage und nur mit Genehmigung der GACC New York unterbrechen.


Benötige ich einen biometrischen Reisepass?

Nein, ein biometrischer Reisepass ist nicht erforderlich.


An wen wende ich mich, falls ich Probleme während meines Praktikums habe?

Falls Sie während Ihres Praktikums ein Problem haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden und wir werden dann versuchen, Ihnen weiter zu helfen.


 

Können auch Abiturienten ein J-1 Visum beantragen?

Nein, Abiturienten können kein J-1 Visum beantragen.


Kann ich den Praktikumsplatz wechseln?

Ein Praktikumswechsel vor Ort ist nur möglich, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen (z.B. wenn die Firma Insolvenz anmeldet oder die vereinbarten Praktikumsinhalte nicht eingehalten werden). In solchen Fällen kontaktieren Sie die GACC New York, die Ihre Gründe prüfen muss, um einen Wechsel genehmigen zu können.


 

Kann ich mein Praktikum eher beenden?

Es ist möglich, sein Praktikum eher zu beenden, allerdings muss dem die Gastfirma zustimmen. Der Praktikant muss spätestens zwei Wochen nach der früheren Beendigung seines Praktikums die USA wieder verlassen.


Was muss ich beachten, wenn ich die USA verlasse?

Sie müssen die USA innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung Ihres Praktikums wieder verlassen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre I-94 Card welche Sie bei Ihrer Einreise bekommen haben, bei Ihrer Ausreise am Flughafen wieder abgeben müssen. 


 

Was ist die Program-Check-In Form?

Das Program-Check-In Form wird benötigt, damit wir Sie im SEVIS System vallidieren können. Erst nach dieser Freischaltung ist die Beantragung der Social Security Karte möglich.


Darf die USA während des Praktikums verlassen werden?

Ja, dafür benötigen Sie eine Travel Validation auf Ihrem DS-2019 Zertifikat. Für Reisen nach Kanada und Mexiko trifft das nicht zu (sehen Sie auch Rüchseite Ihres DS 2019 Zertifikats).

Für eine Travel Validation  schicken Sie uns  Ihr DS-2019 zusammen mit dem ausgefüllten Travel Validation Letter per Post zu. Nach dem Erhalt der Travel Validation schicken wir Ihnen Ihr DS-2019 mit der Erlaubnis das Land zu verlassen wieder zurück. Bitte rechnen Sie für den gesamten Prozess ca. 3 Wochen ein.


Was ist die Grace-Period?

Vor Start und nach Ende Ihres Praktikums haben Sie eine Karenzzeit (Grace-Period)

für Ihre individuellen Reisepläne innerhalb der USA, welche jeweils 30 Tage beträgt. Dieser Zeitraum dient der Vorbereitung fuer die Rueckreise ins Heimatland. Brechen Sie Ihr Praktikum vorzeitig ab, verkürzt sich die Karenzzeit auf 15 Tage. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des U.S. Department of State.


Kann ich auch während der Grace-Period die USA verlassen und wieder einreisen?

Da Sie sich während der Grace Period nicht mehr im J1 Visa Status befinden, wird es von U.S. Department of State nicht empfohlen die USA zu verlassen und wieder einzureisen. Die 30 Tage nach Ende des Praktikums dienen zur Vorbereitung der Rückkehr ins Heimatland. Sie können selbstverständlich innerhalb der USA verreisen. Eine erneute Einreise in die USA während ihrer Grace Period kann abgelehnt werden. Diese Informationen finden Sie auch auf der Seite des U.S. Department of State.


Wie bekomme ich meine Aetna Versicherungskarte?

Alle Praktikanten, die über die Krankenversicherung der GACC versichert sind, können sich ihre Versicherungskarte auf unserer Webseite (http://www.gaccny.com/de/dienstleistungen/praktikum/j-1-visaservice/downloads-german/) herunterladen. Um die Krankenversicherung zu aktivieren, sollten Sie direkt nach der Einreise bei Aetna Student Health Care anrufen, um ihre personalisierte Versicherungsnummer zu erhalten. Die entsprechende Telefonnummer ist auf der Versicherungskarte angegeben. Die Mitarbeiter von Aetna Student Health Care werden Sie nach Ihrem Namen, Ihrem Geburtsdatum und nach Ihrem neuen Wohnsitz in den USA fragen und Ihnen Ihre Versicherungsnummer mitteilen. Bitte buchstabieren Sie Ihren Namen deutlich und achten darauf, das Geburtsdatum im amerikanischen Format anzugeben (MM/TT/JJJJ). Wir empfehlen, dass Sie diese Nummer auf der Karte notieren, so dass Sie diese im Falle eines Arztbesuches immer angeben können.


Erhalte ich eine Chipkarte für die Krankenversicherung?

Das Gesundheitssystem der USA unterscheidet sich sehr stark von demjenigen in Deutschland. Es existiert kein gleichwertiges System zur deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Auch das Versicherungsabrechnungssystem und der Versicherungsnachweis sind nicht einheitlich gestaltet. Das deutsche System der Gesundheits-Chipkarte mit elektronisch gespeicherten Versicherungsdaten ist hier nicht bekannt. Bei einem Arztbesuch werden in den USA die Versicherungsdaten immer telefonisch mit dem entsprechenden privaten Krankenversicherungstraeger abgeglichen.

 

 


Was passiert bei einem Arztbesuch wenn ich über die GACC versichert bin?

Bei der Anmeldung fuer einen Arztbesuch, wird dort zuerst die Gueltigkeit Ihrer Krankenversicherung ueberprueft. Dies erfolgt immer telefonisch. Wenn Sie, wie empfohlen Ihren Arzt ueber Aetna DocFind gefunden haben, liegt diesem die Nummer des Aetna Kundenservices bereits vor. Falls nicht, ist die Nummer auch auf Ihrer Versicherungkarte aufgefuehrt. Zum Datenabgleich benoetigt der Arzt ausserdem unsere Gruppenversicherungsnummer, die sich ebenfalls auf der Versicherungskarte befindet, sowie Ihre persoenliche Versicherungsnummer. Praktikanten, die über die GACC versichert sind, sollten daher vor einem Arztbesuch ihre persönliche Versicherungsnummer telefonisch bei Aetna Student Health Care erfragen und im Falle eines Arztbesuches angeben koennen. Bitte beachten Sie, dass die GACC keinen Zugriff auf die individuellen Versicherungsnummern hat.


Was muss ich vor einem Arztbesuch beachten?

Bitte gehen Sie sicher, dass Sie im Besitz einer persönlichen Versicherungsnummer sind und eine gültige ID mit zum Arzt nehmen. Sollten Sie ueber die GACC versichert sein, empfehlen wir Ihnen fuer die Suche nach einem Arzt den Aetna Student Health Care Doc Finder (http://www.aetna.com/docfind/custom/studenthealth/index.html) zu nutzen. Darin sind Aerzte und Krankenhaeuser aufgelistet, die in der Regel die Krankenversicherung von Aetna akzeptieren und die Kosten der Behandlung direkt mit Aetna abrechnen.

Ansprechpartner

Carolin Schuetze
Senior Manager
Career Services
Tel: (212) 974-8835
visa(at)gaccny.com

 

 

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