Recht & Steuern
Die Rechtsabteilung der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York (AHK USA – New York) bietet Unterstützung bei der Klärung von allgemeinen Rechtsfragen, welche die Abwicklung von Geschäften zwischen Deutschland und den USA betreffen. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt liegt in der Betreuung und Durchführung von Firmengründungen in den USA.
Im Rahmen des Inkasso-Services helfen wir deutschen und US-amerikanischen Firmen sowie Privatpersonen beim Einzug fälliger Forderungen gegenüber säumigen Schuldnern in den USA bzw. Deutschland. Zusätzlich erteilen wir Bonitätsauskünfte.
Zu unserem Leistungsangebot gehören außerdem die Einholung von Unternehmensauskünften, die Funktion als FDA Agent gegenüber der U.S. Food and Drug Administration, sowie die Unterstützung US-amerikanischer Unternehmen bei der Beantragung der Mehrwertsteuerrückerstattung in Deutschland.
Ferner erteilt die Rechtsabteilung der AHK USA – New York in Kooperation mit dem Beuth Verlag, einer Tochtergesellschaft des DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Auskünfte über internationale Standards, Normen und technische Regelwerke.
Beachten Sie bitte bei allen Anfragen, dass die AHK USA – New York eine Gesellschaft nach US-amerikanischem Recht ist, die Auskünfte über den deutsch-amerikanischen Handel erteilt. Dabei handelt es sich um keinen verbindlichen Rechtsrat. Wir bieten vielmehr eine allgemeine Beratung an, für deren inhaltliche Richtigkeit keine Haftung übernommen werden kann.
In einigen Fällen ist es unerlässlich, einen hiesigen Rechtsanwalt einzuschalten. Wir helfen gerne bei dessen Vermittlung.










