New York

Logo der AHK New York
  • Dienstleistungen
    • Consulting Services
    • Green Corner
    • VN-Beschaffung
    • Kommunikation
    • Recht und Steuern
    • Mehrwertsteuer
    • Praktikum
  • Mitgliederservice
    • Mitgliederleistungen
    • Mitglied werden
    • Mitgliederverzeichnis
    • Sponsormöglichkeiten
    • M-2-M Bonus Program
    • Young Executive Committee
    • Events
  • Karriere
    • Aktuelle Praktikumsangebote
    • Aktuelle Stellenangebote
    • JobXchange Datenbank
  • Vertretungen
    • Germany Trade and Invest
    • Messe Essen
    • Messe München
    • Messedaten Deutschland
    • Messedaten weltweit
  • Publikationen
    • GACC Publikationen
    • German American Trade Magazine
    • Werben Sie mit uns
    • Buchempfehlungen
  • Events
    • Our Events
    • Partner Events
    • Intern Fraternity
    • Past Events
    • Bildergalerie
    • Videogalerie
  • News
    • News
    • Transatlantic Ticker
    • Newsletter
Deutsch | English
  • AHK New York » 
  • Dienstleistungen » 
  • Praktikum » 
  • J-1 Visaservice » 
  • FAQ
  • Consulting Services
  • Green Corner
  • VN-Beschaffung
  • Kommunikation
  • Recht und Steuern
  • Mehrwertsteuer
  • Praktikum
    • Internship USA
    • US-German Internship Program
    • J-1 Visaservice
    • Intern Fraternity
    • Kontakt

Was muss ich bei Änderungen des Start- und Enddatums beachten?

Sollte sich der Beginn Ihres Praktikums verzögern und von den Informationen Ihrer Bewerbungsunterlagen und denen der Gastfirma (Trainingsplan) abweichen, kontaktieren Sie bitte umgehend Ihren J-1 Visum Ansprechpartner. Das Startdatum muss im SEVIS System geändert werden, um eine reibungslose Einreise in die USA gewährleisten zu können. Ändern sich sowohl Beginn als auch und Ende Ihres Praktikums, muss die German American Chamber of Commerce ein neues DS2019 Zertifikat ausstellen. Dies ist mit Kosten von $50 verbunden, welche entweder per Rechnung oder Einzugsermächtigung beglichen werden können. Bitte planen Sie ca. 5 Werktage für die erneute Bearbeitung ein.

FAQs J-1 Visaservice

  • Was ist das J-1 Visum?
  • Muss ich unbedingt eine Sponsororganisation einschalten um mein J-1 Visum zu bekommen?
  • Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um am J-1 Visumsprogramm der GACC teilnehmen zu können?
  • Was berechnet das U.S. Konsulat für die Ausstellung des J-1 Visums?
  • Was genau ist die SEVIS Gebühr und wie kann ich Sie begleichen?
  • Wie läuft die Beantragung des J-1 Visums beim U.S. Konsulat ab?
  • Kann man bereits vor dem Start des Praktikums in die USA einreisen und wie lange darf man nach Beendigung des Praktikum noch in den USA bleiben?
  • Welche Kriterien muss eine potentielle Gastfirma erfüllen?
  • Muss die Gastfirma den Trainee entlohnen? Kann der Trainee teilzeitbeschäftigt sein?
  • Kann ein Trainee ausserhalb seines Trainings an Kursen oder Seminaren lokaler Bildungseinrichtungen teilnehmen?
  • Muss ein Trainee sein Einkommen versteuern?
  • Wie kann ein Trainee seine Social Security Karte beantragen?
  • Wie lange kann ein Trainee seine Trainingsbeschäftigung unterbrechen?
  • Wenn ein Trainee in der Vergangenheit bereits ein J-1 Traineevisum für die USA genutzt hat, kann er nochmals ein J-1 Traineevisum beantragen?
  • Was ist das ‚Two Year Home-Residence Requirement' und wird es auf mich zutreffen, wenn ich mich durch die GACC New York um mein J-1 Visum bewerbe?
  • Was ist das J-2 Visum?
  • Was muss ich bei Änderung des Start- oder Enddatum beachten? 


Was ist das J-1 Visum?

Das J-1 Visum ist ein Austauschbesuchervisum, welches den Austausch von Personen mit Kenntnissen und Fähigkeiten in den Bereichen Bildung, Kunst und Wissenschaft fördert.

Das J-1 Traineevisum ist eine Unterkategorie des J-1 Visums, welches ausländischen Studenten und jungen Berufstätigen erlaubt, ein vorab definiertes und strukturiertes Trainingsprogramm bei einer amerikanischen Gastfirma durchzuführen. Der Zweck dieses Visums ist es, den Teilnehmern einen direkten Einblick in die amerikanische Berufswelt zu gewähren sowie den kulturellen Austausch zu fördern.


Muss ich unbedingt eine Sponsororganisation einschalten um mein J-1 Visum zu bekommen?

Ja. Um beim U.S. Konsulat das J-1 Visum beantragen zu können, benötigt man zuerst das DS-2019 Berechtigungszertifikat. Dieses Zertifikat kann nur von einer vom U.S. Department of State autorisierten Sponsororganisation ausgestellt werden. Die GACC New York ist eine solche Sponsororganisation, autorisiert vom U.S. Department of State unter der Programm Nr. P-4-05715.


Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um am J-1 Visumsprogramm der GACC teilnehmen zu können?

Ein Trainee muss folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • zwischen 18 und 35 Jahre alt
  • mindestens im zweiten Semester an einer Universität oder Fachhochschule eingeschrieben ODER
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem dualen Bildungssystem 
  • gute Englischkenntnisse
  • ein Trainingsangebot einer amerikanischen Gastfirma, welches in engem Bezug zum bisherigen Ausbildungs- bzw. Berufshintergrund steht.


Was berechnet das U.S. Konsulat für die Ausstellung des J-1 Visums?

Im Moment berechnet das U.S. Konsulat in Deutschland € 80 fuer die Ausstellung des J-1 Visums, aber fuer die aktuellsten Informationen zu den Gebühren und zum Antragsprozess sollte man die Homepage des U.S. Konsulats in Deutschland besuchen.


Was genau ist die SEVIS Gebühr und wie kann ich Sie begleichen?

SEVIS ist ein auf dem Internet basierendes Softwaresystem, welches Informationen über alle internationalen Studenten und Trainees enthält, die in den USA an einem Austauschprogramm teilnehmen. Es dient dazu, die Sicherheit in den USA aufrecht zu erhalten sowie die Ein- und Ausreise in und aus den USA für alle Studenten und Trainees möglichst unkompliziert handhaben zu können.

Am schnellsten und einfachsten kann die SEVIS Gebühr von $ 100 beglichen werden, indem man das Formular I-901 auf der Webseite www.fmjfee.com ausfüllt und via Kreditkarte bezahlt. Ein Beleg über die Begleichung der Gebühr kann sofort ausgedruckt und als Zahlungsbeleg zum Interviewtermin beim U.S. Konsulat mitgebracht werden. Nach ca. 3 Tagen kann die erfolgte Zahlung auch in SEVIS abgerufen werden.

Für nähere Informationen sollte die Homepage U.S. Immigration and Customs Enforcement besucht werden.


Wie läuft die Beantragung des J-1 Visums beim U.S. Konsulat ab?

Jeder J-1 Antragsteller muss einen Interviewtermin beim U.S. Konsulat vereinbaren und zu diesem persönlich erscheinen. Um einen Termin beim U.S. Konsulat in Deutschland (Frankfurt oder Berlin) zu vereinbaren, muss folgende Hotline angewählt werden:

0190 - 85 00 55, Montag bis Freitag von 7.00 bis 20.00 Uhr (€ 1,86/min)

Die Nummer kann nur aus Deutschland angewählt werden und man sollte seinen Reisepass bereit halten. Im Notfall kann auch ein Bekannter diesen Termin vereinbaren.

Für genauere Angaben und eine Auflistung aller Unterlagen, die zum Interviewtermin mitgebracht werden, sollte man sich unter der Homepage des U.S. Konsulats in Deutschland informieren.


Kann man bereits vor dem Start des Praktikums in die USA einreisen und wie lange darf man nach Beendigung des Praktikums noch in den USA bleiben?

Ein Trainee darf bis zu 30 Tagen vor Beginn des Praktikums in die USA einreisen und nach erfolgreich abgeschlossenem Praktikum auch noch bis zu 30 Tagen als Tourist in den USA bleiben (die 30 Tage nach dem Praktikum werden auch als ‚Grace Period' bezeichnet). Eine Fortsetzung des Trainingsprogramms während dieser Zeit ist NICHT erlaubt!


Welche Kriterien muss eine potentielle Gastfirma erfüllen?

Die Gastfirma muss für den angehenden Trainee einen Trainingsplan erstellen und sollte zusätzlich interkulturelle Aktivitäten anbieten, welche die Qualität des Auslandspraktikums verstärken und die Erfahrungen des Trainees bereichern sollen.

Nähere Informationen für die Gastfirma und Beispiels-Trainingspläne finden sich auf unserer Homepage unter Visa Service - Antragsformulare und Wichtige Informationen


Muss die Gastfirma den Trainee entlohnen?

Eine Entlohnung des Trainees ist nicht vorgeschrieben, wird von uns aber stark befürwortet.

Wir empfehlen eine finanzielle Unterstützung von mind. $ 1,200/Monat für Studenten und mind. $ 1,800/Monat für junge Berufstätige.

Zusätzliche Unterstützung wie bspw. Wohnungs- oder Transportzuschuss oder eine Rückvergütung der vom Trainee bezahlten Versicherungsprämie werden ebenfalls befürwortet, sind aber nicht vorgeschrieben.


Kann der Trainee teilzeitbeschäftigt sein?

Nein. Der Trainee muss seiner Trainingsbeschäftigung mind. 35 Stunden/Woche nachgehen.


Kann ein Trainee ausserhalb seines Trainings an Kursen oder Seminaren lokaler Bildungseinrichtungen teilnehmen?

Ja, vorausgesetzt die Trainingsbeschäftigung wird vollzeit fortgesetzt und nicht negativ beeinflusst.


Muss ein Trainee sein Einkommen versteuern?

Ja. Trainees müssen auf ihr Einkommen aus der Trainingsbeschäftigung ‚federal', ‚state' und ‚city taxes' abgeben, sind aber befreit von ‚Social Security taxation' (FICA).

Diese Steuern werden vom Arbeitgeber vom Gehaltsscheck des Trainees abgezogen.

Der Trainee muss spätestens am 15. April jeden Jahres, indem er in den USA Gehalt bezogen hat, einen Steuerausgleich einreichen und wird voraussichtlich einen grossen Teil der bezahlten Steuern zurückerstattet bekommen. Für nähere Informationen zum Einreichen der Steuererklärung kontkatieren Sie bitte Visa Service - Antragsformulare und Wichtige Informationen oder die Homepage der U.S. Steuerbehörde (IRS).


Wie kann ein Trainee seine Social Security Karte beantragen?

Der Tainee sollte mit seinem Reisepass, seiner I-94 Karte, seinem DS-2019 und seinem ‚Employer Letter' beim nächstgelegenen Social Security Office vorsprechen. Das nächstgelegene Büro findet man auf der Homepage Social Security Online.


Wie lange darf ein Trainee seine Trainingsbeschäftigung unterbrechen?

Ein Trainee kann seine Trainingsbeschäftigung für maximal 30 Tage und nur mit Genehmigung der GACC New York unterbrechen.


Wenn ein Trainee in der Vergangenheit bereits ein J-1 Traineevisum für die USA genutzt hat, kann er nochmals ein J-1 Traineevisum beantragen?

Leider nein. Wenn ein Trainee bereits ein J-1 Traineevisum genutzt hat, kann die GACC New York einen erneuten Antrag nicht unterstützen. Das U.S. Department of State schreibt vor, dass jeder nur mehr ein einziges J-1 Traineevisum beantragen darf, unabhängig davon, für welchen Zeitraum dieses J-1 Traineevisum ausgestellt wurde.

Wenn allerdings ein Trainee zuvor eine andere Unterkategorie des J-1 Visums genutzt hat, also bspw. als ‚Au pair' oder ‚Summer Work and Travel' Teilnehmer in den USA war, dann könnten wir diesen Trainee bei der Beantragung des J-1 Traineevisums unterstützen.


Was ist das ‚Two Year Home-Residence Requirement' und wird es auf mich zutreffen, wenn ich mich durch die GACC New York um mein J-1 Visum bewerbe?

Das ‚Two Year Home-Residence Requirement' verlangt, dass ein J-1 Visumshalter sich nach Ablauf seines J-1 Visums nicht länger in den USA aufhalten und um ein anderes Visum bewerben darf, sondern umgehend in sein Heimatland zurückkehren und sich dort mind. zwei Jahre aufhalten muss, bevor er sich wieder um ein Visum fuer die USA bewerben kann. Eine Einreise als Tourist unter dem 'Visa Waiver Programm' ist aber moeglich.

Das ‚Two Year Home-Residence Requirement' trifft zu auf:

  • Teilnehmer an Programmen, die finanzielle Unterstützung vom amerikanischen Staat oder von der Regierung ihres Heimatlandes erhalten.
  • Teilnehmer, deren während Ihrer Trainingsbeschäftigung erworbene Fähigkeiten von der U.S. Regierung in deren Heimatland als selten erachtet werden

Trainees, die an unserem Programm teilnehmen, sind von dieser Auflage normalerweise nicht betroffen. Die Entscheidung darüber liegt aber im Ermessen des jeweiligen U.S. Konsulats, in dem der Trainee sein J-1 Visum beantragt.


Was ist das J-2 Visum?

Das J-2 Visum ist ein Visum für den Ehepartner oder das Kind eines J-1 Visumsträgers. Der Träger eines J-2 Visums darf sich so lange in den USA aufhalten wie der Träger des J-1 Visums, von dem sein Visum abhängt. Das J-2 Visum erlaubt es auch, sich in den USA um eine Arbeitsgenehmigung zu bewerben, solange das Gehalt, das durch diese Tätigkeit bezogen wird, nicht zum Unterhalt des J-1 Trägers benötigt wird.

Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die GACC New York.

Links

SEVIS Gebühr

Anzeigen

Banner germancompanies
Banner Ernst & Linder
H. Roske & Associates LLP
Banner Nietzer
Design & Branding
dasHaus
  • Tip a Friend
  • Druckansicht
  • Zum Seitenanfang
  • Über uns
  • Kontakt
  • Vorstand
  • Geschäftsführung
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Sitemap
  • Suche
  • Bundesministerium Wirtschaft und Technologie
  • Germany Trade and Invest
  • Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
  • iXPOS Das Außenwirtschaftsportal